Stadionordnung

Hier findet Ihr die Fassung unserer Stadionordnung vom 01.07.2019

§1 GELTUNGSBEREICH
Diese Benutzungsordnung gilt für die umfriedeten Versammlungsstätten und Anlagen des Millerntor-Stadions.

§2 WIDMUNG
Das Stadion dient vornehmlich der Austragung von Fußballspielen und der Durchführung von Großveranstaltungen mit überregionalem oder repräsentativem Charakter.
Ein Anspruch der Allgemeinheit auf Benutzung der Versammlungsstätten und der Anlagen des Stadions besteht nicht.
Die im Einzelfall abzuschließenden Verträge über die Benutzung des Stadions richten sich nach bürgerlichem Recht.

§3 AUFENTHALT
In den Versammlungsstätten und Anlagen des Millerntor-Stadions dürfen sich nur Personen aufhalten, die eine gültige Eintrittskarte oder einen sonstigen Berechtigungsausweis mit sich führen oder die ihre Aufenthaltsberechtigung auf eine andere Art nachweisen können. Eintrittskarten und Berechtigungsausweise sind innerhalb der Stadionanlage auf Verlangen der Polizei oder des Kontroll- und Ordnungsdienstes vorzuzeigen.
Zuschauer*innen haben den auf der Eintrittskarte für die jeweilige Veranstaltung angegebenen Platz einzunehmen.

§4 EINGANGSKONTROLLE
Jede*r Besucher*in ist bei dem Betreten der Stadionanlage verpflichtet, dem Kontroll- und Ordnungsdienst ihre/seine Eintrittskarte oder ihren/seinen Berechtigungsausweis unaufgefordert vorzuzeigen und auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen.
Der Kontroll- und Ordnungsdienst ist berechtigt, Personen – auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel – daraufhin zu untersuchen, ob sie aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum oder wegen des Mitführens von Waffen oder von gefährlichen oder feuergefährlichen Sachen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Die Untersuchung erstreckt sich auch auf mitgeführte Gegenstände.
Personen, die ihre Aufenthaltsberechtigung nicht nachweisen können und Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, sind zurückzuweisen und am Betreten des Stadions zu hindern. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher*in auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.

§5 VERHALTEN IM STADION
Innerhalb der Stadionanlagen hat sich jede*r Besucher*in so zu verhalten, dass niemand anderes geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen vermeidbar – behindert oder belästigt wird.
Die Besucher*innen haben den Anordnungen der Polizei, der Feuerwehr, des Kontroll-, des Ordnungs- und des Rettungsdienstes sowie des Stadionsprechers Folge zu leisten.
Aus Sicherheitsgründen und zur Abwehr von Gefahren sind die Besucher*innen verpflichtet, auf Anweisung der Polizei oder des Kontroll- und Ordnungsdienstes andere Plätze als auf ihrer Eintrittskarte vermerkt – auch in anderen Blöcken – einzunehmen.
Alle Auf- und Abgänge sowie die Rettungswege sind freizuhalten.

§6 VERBOTE
Den Besucher*innen des Stadions ist das Mitführen folgender Gegenstände untersagt:

  1. Waffen aller Art
  2. Sachen, die als Waffen oder Wurfgeschosse Verwendung finden können.
  3. Gassprühdosen, ätzende oder färbende Substanzen.
  4. Flaschen, Becher, Krüge oder Dosen, die aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material hergestellt sind.
  5. sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, Stühle , Kisten, Reisekoffer.
  6. Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände.
  7. Speisen und Getränke aller Art.
  8. Tiere (mit Ausnahme von Assistenz- bzw. Blindenführhunden).
  9. Laserpointer.
  10. Videokameras ohne entsprechende Genehmigung.

Verboten ist den Besucher*innen weiterhin:

  1. Parolen zu rufen, die nach Art oder Inhalt geeignet sind, Dritte aufgrund von Hautfarbe, Religion, Geschlecht, Alter, Behinderung, körperlicher Erscheinung oder sexueller Orientierung zu erniedrigen oder zu demütigen.
  2. Fahnen, Transparente, Aufnäher oder Kleidungsstücke zu tragen oder mitzuführen, deren Aufschrift geeignet ist, Dritte aufgrund ihrer/ihres Hautfarbe, Religion, Geschlechts, Alters, Behinderung, körperlichen Erscheinung oder sexuellen Orientierung zu erniedrigen oder zu demütigen oder deren Aufschrift Symbole verfassungsfeindlicher Organisationen zeigt.
  3. Kleidungsstücke zu tragen oder mitzuführen, deren Herstellung, Vertrieb oder Zielgruppe nach allgemein anerkannter Ansicht im rechtsextremen Feld anzusiedeln sind.
  4. Nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern, Umfriedungen der Spielfläche, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Kamerapodeste, Bäume, Masten aller Art und Dächer zu besteigen oder zu übersteigen.
  5. Bereiche, die nicht für Besucher*innen zugelassen sind (z.B. das Spielfeld, den Innenraum, die Funktionsräume), zu betreten.
  6. Mit Gegenständen aller Art zu werfen.
  7. Feuer zu machen, Feuerwerkskörper oder Leuchtkugeln abzubrennen oder abzuschießen.
  8. Ohne Erlaubnis Waren und Eintrittskarten zu verkaufen, Drucksachen zu verteilen und Sammlungen durchzuführen.
  9. Bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben.
  10. Außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Stadion in anderer Weise, insbesondere durch das Wegwerfen von Sachen, zu verunreinigen.

§7 HAFTUNG
Das Betreten und Benutzen des Stadions erfolgt auf eigene Gefahr. Für Personen- und Sachschäden, die durch Dritte verursacht wurden, haftet der FC St. Pauli nicht.

§8 ZUWIDERHANDLUNGEN
Personen, die gegen die Vorschriften der Stadionordnung verstoßen, können ohne Entschädigung aus dem Stadion verwiesen und mit einem Stadionverbot belegt werden.
Besteht der Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer sonstigen Ordnungswidrigkeit, so kann Anzeige erstattet werden.
Verbotenerweise mitgeführte Sachen werden sichergestellt und – soweit sie für ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren nicht benötigt werden – nach dem Wegfall der Voraussetzungen für die Sicherstellung zurückgegeben.
Die Rechte des Inhabers des Hausrechts bleiben unberührt.

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Spiele

22.02.2025 15:30
Mainz 05
1. FSV Mainz 05
01.03.2025 15:30
Dortmund
Borussia Dortmund
08.03.2025 15:30
Wolfsburg
VfL Wolfsburg
14.03.2025 20:30
Hoffenheim
TSG 1899 Hoffenheim
29.03.2025 15:30
Bayern
FC Bayern München

Tabelle

Rang Teams Gespielt Differenziell Tordifferenz Punkte Aktuelle Form
1 FC Bayern München 26 75 - 24 51 62 UWWVU
2 Bayer 04 Leverkusen 26 59 - 33 26 56 UWWVW
3 1. FSV Mainz 05 26 44 - 27 17 45 WWWWU
4 Eintracht Frankfurt 26 54 - 40 14 45 WVVVW
5 Rasenballsport Leipzig 26 40 - 33 7 42 UUVUW
6 SC Freiburg 26 36 - 38 -2 42 WWUUU
7 Borussia Mönchengladbach 26 43 - 40 3 40 WVWVW
8 VfL Wolfsburg 26 49 - 40 9 38 WUWUV
9 FC Augsburg 26 29 - 35 -6 38 UWUWW
10 VfB Stuttgart 26 47 - 43 4 37 VUVUV
11 Borussia Dortmund 26 45 - 41 4 35 VWWVV
12 SV Werder Bremen 26 40 - 53 -13 33 VVVWV
13 1. FC Union Berlin 26 23 - 39 -16 27 VVVWU
14 TSG 1899 Hoffenheim 26 32 - 48 -16 26 WUWUV
15 FC St. Pauli 26 20 - 30 -10 25 VVVUW
16 VfL Bochum 1848 26 27 - 52 -25 20 WUVWV
17 1. FC Heidenheim 26 31 - 52 -21 19 VUVUW
18 Holstein Kiel 26 38 - 64 -26 17 VVWUV