Aufgrund der anhaltenden Diskussion um die Verbindlichkeit des Mitgliederbeschlusses in Sachen Vermietung des Stadionnamens stellen wir fest:
Das Präsidium und der Aufsichtsrat des FC St. Pauli haben am Sonntag gemäss §12 Abs. 6 der Vereinssatzung von der Mitgliederversammlung den Auftrag bekommen, sicher zu stellen, dass der Stadionname Millerntorstadion nicht zu Zwecken der Werbung, des Sponsorings, der sonstigen Erhöhung der finanziellen Einnahmen oder als Gegenleistung für finanzielle Zuwendungen an den Verein oder verbundene Gesellschaften verkauft, erweitert oder verändert wird.
Dies beinhaltet selbstverständlich auch eine entsprechende Weisung an die Geschäftsführung und insbesondere an Herrn Michael Meeske, der gleichzeitig Gesellschafter der Millerntor-Stadion-Betriebsgesellschaft (MSB) ist und somit als weisungsgebundener Angestellter des Vereins entsprechend abzustimmen hat. Da in der MSB der Einstimmigkeitsgrundsatz herrscht, ist die Vermarktung des Stadionnamens gegen den erklärten Willen eines Gesellschafters nicht möglich.
Somit ist der Beschluss der Mitgliederversammlung keineswegs nur eine moralische, sondern auch eine (satzungs-)rechtliche Verpflichtung.
Zudem sollte es ohnehin eine Selbstverständlichkeit sein, dass das Präsidium eines demokratischen Vereins Beschlüsse des höchsten Vereinsgremiums, eben der Mitliederversammlung, respektiert und umsetzt.