Corona-Pandemie-bedingt wird die diesjährige Mitglieder-Jahreshauptversammlung des FC St. Pauli nicht wie sonst üblich im CCH oder den Messehallen stattfinden, sondern auf der Haupttribüne vom Millerntor-Stadion. Hierfür bittet der Verein vorab um eine Anmeldung, um den Einlass zu beschleunigen und Menschenschlangen zu vermeiden.
Das abhalten einer Mitgliederversammlung im Millerntor-Stadion hatte man in den vergangenen Jahren aufgrund der im Winter herrschenden Temperaturen immer ausgeschlossen (hey, Klimawandel und so, plus zehn 10 Grad, da steh ich normalerweise auch im Stadion!) und stattdessen für relativ viel Geld einen Saal im CCH oder den Messehallen angemietet, wo wir zum einen an das dortige Catering gebunden waren (ne lauwarme Bockwurst im Labberbrötchen für – was war das – fünf Euro?) und zum anderen war es alles andere als heimelig, eine Veranstaltung vom FC St. Pauli in so einer ungemütlichen Halle abzuhalten.
Das wäre doch jetzt der ideale Zeitpunkt, damit jemand einen Antrag einreicht, der beinhalten sollte, dass das die Mitgliederversammlung des FC St. Pauli auch zukünftig in der Sommerpause stattfinden möge. Dann könnten wir nämlich immer im Sommer auf der Haupttribüne unsere Mitgliederversammlungen abhalten, und zwar nicht bei 10 Grad und Nieselregen… Davon abgesehen fände ich es rein logisch, bei einem Verein, der in einem Ligasystem gebunden ist auch die finanziellen Dinge des Vereins an die Ligazeiten auszurichten.
Nun denn, im folgenden nun erst mal die Einladung vom Verein aus dem Blickpunkt:
Liebe Mitglieder,
das Präsidium des Fußball-Club St. Pauli v. 1910 e. V. lädt die Mitglieder herzlich zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2020 ein.
Diese findet am Sonntag, den 15. November 2020, um 13 Uhr (Einlass ab 11.30 Uhr) im Millerntor-Stadion statt. Aufgrund der Corona-Pandemie werden wir die Veranstaltung draußen auf der Haupttribüne durchführen.
Mit einem detaillierten Hygienekonzept und der Durchführung an der frischen Luft ist der Schutz der Gesundheit unserer Mitglieder am besten zu erreichen. Wir sind uns bewusst, dass eine solche Durchführung im November aufgrund der dann herrschenden Temperaturen nicht optimal ist. Unsere Satzung zwingt uns zur Durchführung noch im aktuellen Kalenderjahr. Nach Analyse von diversen Tagungsmöglichkeiten ist dies die beste Alternative.
Wir werden in der Durchführung auf eine möglichst straffe Tagesordnung achten.
In Absprache mit dem Ehrenrat werden die Ehrungen in angemessener Form präsentiert. Die Übergabe der Ehrennadeln wird grundsätzlich zu einem anderen Zeitpunkt in angemessener Form durchgeführt.
Um einen zügigen Zutritt zur Mitgliederversammlung zu ermöglichen, bitten wir alle Mitglieder, sich möglichst vorab online anzumelden. Wir können so bereits vor der Versammlung die Mitgliedschaft und möglicherweise ausstehende Beiträge überprüfen. Alle so registrierten stimmberechtigten Mitglieder erhalten ein Online-Ticket und bekommen damit Zugang zum Stadion. Vor Ort erhalten sie dann ihre Sitzungsunterlagen. Wir beschleunigen so den Zutritt und vermeiden Warteschlangen und Menschenansammlungen. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, spontan an der Versammlung teilzunehmen und sich vor Ort zu akkreditieren.
Bitte nutzt aber möglichst die Online-Anmeldung.
Die vorläufige Tagesordnung lautet wie folgt:
- Eröffnung und Begrüßung
- Berufung des Versammlungsleiters
- Verabschiedung Protokoll ordentliche Mitgliederversammlung 2019
- Totengedenken
- Berichte
- Bericht des Präsidiums
- Bericht der Kassenprüfer
- Bericht des Aufsichtsrats
- Bericht des Amateurvorstands
- Bericht der AFM-Abteilungsleitung
- Bericht des Ehrenrats
- Entlastungen
- Entlastung des Präsidiums
- Entlastung des Amateurvorstands
- Ehrungen
- Anträge
- Satzungsänderungsanträge
- Sonstige Anträge
- Verschiedenes
Auf unserer Homepage (www.fcstpauli.com) werden wir diese Einladung, die jeweils aktuelle Tagesordnung sowie Informationen zu eingegangenen Anträgen unter Beachtung der satzungsgemäßen Fristen veröffentlichen. Das Präsidium wird der Versammlung die endgültige Tagesordnung zur Abstimmung vorschlagen.
Nachfolgend einige satzungsbedingte bzw. organisatorische Hinweise:
Satzungsänderungsanträge müssen bis spätestens drei Wochen vor dem Tag der Mitgliederversammlung mit entsprechender Begründung in der Geschäftsstelle eingegangen sein. Gehen Satzungsänderungsanträge erst nach Versendung der Einladung und damit verbundener Veröffentlichung der Tagesordnung ein, so werden die Anträge unverzüglich in der Geschäftsstelle für jedes Mitglied zugänglich ausgehängt sowie auf der Homepage (www.fcstpauli.com) veröffentlicht. Änderungsanträge zu den Satzungsänderungsanträgen müssen dann bis spätestens eine Woche vor dem Tag der Mitgliederversammlung auf der Geschäftsstelle eingehen.
Alle sonstigen Anträge und Anträge auf Änderungen zur Tagesordnung müssen bis spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Mitgliederversammlung auf der Geschäftsstelle eingehen.
Anträge auf Abberufung eines Organmitglieds, die nicht Dringlichkeitsanträge sind, bedürfen der schriftlichen Begründung. Das betroffene Organmitglied hat das Recht, eine schriftliche Stellungnahme bis zur Mitgliederversammlung abzugeben, die auf der Geschäftsstelle und auf der Homepage (www.fcstpauli.com) veröffentlicht wird.
Jedes stimmberechtigte Mitglied kann schriftlich bis spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Mitgliederversammlung weitere Punkte, die genau zu bezeichnen sind, nachträglich auf die Tagesordnung setzen lassen. Die geänderte Tagesordnung wird in der Geschäftsstelle und auf der Homepage (www.fcstpauli.com) veröffentlicht.
Nach Ablauf der genannten Antragsfristen kann mit Rücksicht auf die nicht erschienenen stimmberechtigten Mitglieder nur über Dringlichkeitsanträge abgestimmt werden, deren Abstimmung die Mitgliederversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschließt. In der Sache wird mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen, sofern nicht die Satzung oder das Gesetz zwingend eine andere Mehrheit vorschreiben. Dringlichkeitsanträge zu Satzungsänderungen oder Satzungsänderungsanträgen sind nicht zulässig. (Vgl. § 15 – Anträge – der Satzung des FC St. Pauli).
Eine erläuterte Bilanz, eine Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht des Vereins liegen spätestens zwei Wochen vor der ordentlichen Mitgliederversammlung für alle Mitglieder zugänglich auf der Geschäftsstelle des Vereins aus und dürfen von den Mitgliedern gegen Vorlage des Mitgliedsausweises und eines Personaldokuments (Personalausweis/Reisepass) auf der Geschäftsstelle eingesehen werden. Gleiches gilt für den Konzernabschluss. Auf Wunsch eines Mitglieds werden diese Unterlagen auf seine Kosten zugesandt. (Vgl. § 14 – Einberufung der Mitgliederversammlung – der Satzung des FC St. Pauli)
Gleichzeitig wird das Protokoll der ordentlichen Mitgliederversammlung 2019 in der Geschäftsstelle zur Einsicht ausgelegt. Dieses kann ebenfalls gegen Vorlage der vorgenannten Dokumente eingesehen werden.
Bitte beachten Sie, dass eine Stimmberechtigung in der Mitgliederversammlung erst nach dreimonatiger Mitgliedschaft und Vollendung des 16. Lebensjahres erlangt wird. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden. (Vgl. § 13 – Mitgliederversammlung – der Satzung des FC St. Pauli)
Der Zutritt zur Mitgliederversammlung wird nur Mitgliedern gewährt, die ihren Mitgliedspflichten nachgekommen sind (vgl. § 14 Ziffer 6 der Satzung des FC St. Pauli). Etwaige Mitgliedsbeitragsrückstände (Auskunft erteilt unsere Mitgliederverwaltung, s. letzte Seite dieser Ausgabe) bitten wir, bis zum 31. Oktober 2020 zu begleichen. Am Versammlungstag selbst werden keine Zahlungen von Mitgliedsbeitragsrückständen entgegengenommen.
Wir empfehlen die Anreise mit dem HVV, mit dem Fahrrad oder zu Fuß.
Wir freuen uns auf Ihr Erscheinen und verbleiben mit freundlichen Grüßen
Das Präsidium des Fußball-Club St. Pauli v. 1910 e.V.
Titelfoto: Brian Kohn / CC BY-SA 3.0 DE
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