Liebe Mitglieder, sehr geehrte Damen und Herren,
das Präsidium des Fußball-Club St. Pauli v. 1910 e. V. lädt die Mitglieder herzlich zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2015 ein.
Diese findet am Sonntag, 15. November 2015, um 11 Uhr (Einlass ab 9:30 Uhr) im Congress Centrum Hamburg (CCH), Saal 2, statt.
Die vorläufige Tagesordnung lautet wie folgt:
- Eröffnung und Begrüßung
- Berufung des Versammlungsleiters
- Verabschiedung Protokoll ordentliche Mitgliederversammlung 2014
- Totengedenken
- Berichte
- Entlastungen
- Wahl eines Kassenprüfers
- Ehrungen
- Anträge
- Verschiedenes
Neben dieser Einladung werden wir die jeweils aktuelle Tagesordnung sowie Informationen zu eingegangenen Anträgen unter Beachtung der satzungsgemäßen Fristen auf der offiziellen Vereinshomepage veröffentlichen. Das Präsidium wird der Versammlung die endgültige Tagesordnung zur Abstimmung vorschlagen.
Nachfolgend einige satzungsbedingte, bzw. organisatorische Hinweise:
Zu Punkt 7. – Wahl eines Kassenprüfers:
Die Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer. Die Kassenprüfer sollen jeweils im Abstand von zwei Jahren gewählt werden. Mindestens einer der Kassenprüfer sollte nach Möglichkeit über besondere Kenntnisse auf dem Gebiet der Finanzen und Steuern verfügen. Die Amtsdauer jedes Kassenprüfers beträgt vier Jahre.
Kassenprüfer dürfen nicht Mitglied eines Organs des Vereins sein, mit Ausnahme der Mitgliederversammlung. Ihre einmalige Wiederwahl ist zulässig. Sie haben mindestens zweimal im Jahr alle Bücher des Vereins zu prüfen und das Ergebnis ihrer Prüfungen in einem schriftlichen Bericht dem Aufsichtsrat und dem Präsidium vorzulegen.
Zu ihren Aufgaben gehört die materielle Prüfung der Einnahmen und der Aufwendungen.
Sie haben über das Ergebnis ihrer Prüfungen in jeder ordentlichen Mitgliederversammlung zu berichten.
(s. auch § 33 –Kassenprüfer- der Satzung des FC St. Pauli).
Die aktuelle Kandidatenliste findet Ihr hier.
Satzungsänderungsanträge müssen bis spätestens drei Wochen vor dem Tag der Mitgliederversammlung mit entsprechender Begründung in der Geschäftsstelle eingegangen sein. Gehen Satzungsänderungsanträge erst nach Versendung der Einladung und damit verbundener Veröffentlichung der Tagesordnung ein, so werden die Anträge unverzüglich in der Geschäftsstelle für jedes Mitglied zugänglich ausgehängt sowie auf der Homepage veröffentlicht. Änderungsanträge zu den Satzungsänderungsanträgen müssen dann bis spätestens eine Woche vor dem Tag der Mitgliederversammlung auf der Geschäftsstelle eingehen.
Folgende Anträge liegen vor:
- Fördernde Mitglieder – Abteilungszweck (Ergänzung: inklusive Maßnahmen). Antragssteller: AFM
- Amtsperiode des Präsidiums (Verkürzung bei Zusammentreffen von Präsidiums- und Aufsichtsratswahlen). Antragssteller: Satzungskommission
- Vereinszweck (Ergänzung: Jugendhilfe, mildtätige Zwecke, Mittel für „1910 – Museum für den FC St. Pauli e.V.“). Antragssteller: Das Präsidium
- Form der Wahl des Präsidenten und der Vizepräsidenten (schriftlich). Antragssteller: M.W.
- Antrag für die Bereitstellung von Fahrradabstellplätzen. Antragssteller: F.K.
- Antrag „Nein zu Olympia 2024 in Hamburg!“. Antragssteller: Frauke Steinhäuser (Marathon), Harm Vitzthum (Triathlon), Christine Kätzel (Marathon), Martin Stoll-Hafkus (Tischtennis), Harald Singler (Marathon), Dirk Lau (Marathon) sowie diverse Unterstützer
Alle sonstigen Anträge und Anträge auf Änderungen zur Tagesordnung müssen bis spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Mitgliederversammlung auf der Geschäftsstelle eingehen.
Anträge auf Abberufung eines Organmitglieds, die nicht Dringlichkeitsanträge sind, bedürfen der schriftlichen Begründung. Das betroffene Organmitglied hat das Recht, eine schriftliche Stellungnahme bis zur Mitgliederversammlung abzugeben, die auf der Geschäftsstelle und auf der Homepage veröffentlicht wird.
Jedes stimmberechtigte Mitglied kann schriftlich bis spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Mitgliederversammlung weitere Punkte, die genau zu bezeichnen sind, nachträglich auf die Tagesordnung setzen lassen. Die geänderte Tagesordnung wird in der Geschäftsstelle und auf der Homepage veröffentlicht.
Nach Ablauf der genannten Antragsfristen kann mit Rücksicht auf die nicht erschienenen stimmberechtigten Mitglieder nur über Dringlichkeitsanträge abgestimmt werden, deren Abstimmung die Mitgliederversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschließt. In der Sache wird mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen, sofern nicht die Satzung oder das Gesetz zwingend eine andere Mehrheit vorschreiben. Dringlichkeitsanträge zu Satzungsänderungen oder Satzungsänderungsanträgen sind nicht zulässig.
(s. auch § 15 –Anträge- der Satzung des FC St. Pauli).
Eine erläuterte Bilanz, eine Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht des Vereins liegen spätestens zwei Wochen vor der ordentlichen Mitgliederversammlung für alle Mitglieder zugänglich auf der Geschäftsstelle des Vereins aus und dürfen von den Mitgliedern gegen Vorlage des Mitgliedsausweises und eines Personaldokuments (Personalausweis/Reisepass) auf der Geschäftsstelle eingesehen werden.
Gleiches gilt für den Konzernabschluss.
Auf Wunsch eines Mitglieds werden diese Unterlagen auf seine Kosten zugesandt.
(s. auch § 14 –Einberufung der Mitgliederversammlung- der Satzung des FC St. Pauli).
Gleichzeitig wird das Protokoll der ordentlichen Mitgliederversammlung 2014 in der Geschäftsstelle zur Einsicht ausgelegt. Dieses kann ebenfalls gegen Vorlage der vorgenannten Dokumente eingesehen werden.
Bitte beachten Sie, dass eine Stimmberechtigung in der Mitgliederversammlung erst nach dreimonatiger Mitgliedschaft (§ 13, Abs. 3 der Satzung) und Vollendung des 16. Lebensjahres (§ 13, Abs. 1) erlangt wird. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden (§ 13, Abs. 2 der Satzung). Der Zutritt zur Mitgliederversammlung wird nur Mitgliedern gewährt, die ihren Mitgliedspflichten nachgekommen sind (§ 14, Abs. 6 der Satzung). Etwaige Mitgliedsbeitragsrückstände (Auskunft erteilt unsere Mitgliederverwaltung, s. letzte Seite dieser Ausgabe) bitten wir, bis zum 06. November 2015 zu begleichen. Am Versammlungstag selbst werden keine Zahlungen von Mitgliedsbeitragsrückständen entgegen genommen.
Der Einlass zur Mitgliederversammlung erfolgt nach Buchstabenbereichen (Nachname). Bitte weisen Sie sich durch Ihren Mitgliedsausweis oder ein Personaldokument aus. Wenn Ihr Mitgliedsausweis kein Lichtbild enthält, halten Sie bitte in jedem Fall zusätzlich ein Personaldokument (Personalausweis/Reisepass) bereit.
Zur besonderen Beachtung:
Die offizielle und fristgerechte Einladung des Präsidiums zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2015 des FC St. Pauli erfolgt mit der Vereinszeitung des FC St. Pauli. Es erfolgt keine gesonderte Einladung auf dem Postwege. Diese Form der Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung entspricht der Satzung des FC St. Pauli (§ 14, Abs. 1).
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