Die Befürchtungen haben sich bewahrheitet: Das FC St. Pauli wird das nächste Heimspiel gegen den SV Werder Bremen am 23. April vor leeren Rängen bestreiten müssen. Dies gab der DFB am Donnerstagmittag bekannt.
Nach interner Abstimmung zwischen Präsidium, Aufsichtsrat und Geschäftsleitung des FC St. Pauli plädiert der Verein auf eine Änderung des Strafmaßes.
Am Donnerstag teilte der Deutsche Fußballbund dem FC St. Pauli das Strafmaß für den Spielabbruch (01.04.2011 gegen FC Schalke 04) mit. Der vom DFB gestellte Strafantrag sieht für die Partie des 31. Spieltags gegen den SV Werder Bremen ein „Heimspiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit“ vor.
Nach interner Abstimmung zwischen Präsidium, Aufsichtsrat und Geschäftsleitung des FC St. Pauli plädiert der Verein auf eine Änderung des Strafmaßes.
„Hiermit sei auch nochmals klargestellt, dass die Vereinsführung des FC St. Pauli klar und deutlich Würfe mit Gegenständen auf das Spielfeld aufs Schärfste verurteilt. Solche Affekthandlungen stehen im krassen Widerspruch zur Vereinsphilosophie und zum Fairplay-Gedanken des Fußballs“, sagt Präsident Stefan Orth.
Der FC St. Pauli steht zu der Verantwortung seiner Fans und Besucher gegenüber Dritten. „Allerdings“, so Orth, „tragen wir als Verein nicht die direkte Schuld am Fehlverhalten eines Einzelnen“. Auch unterstellt der Verein dem Becherwerfer, der nach bisherigen Recherchen weder einer Fangruppierung noch eines Dauerkartenkreises des Vereins zuzuordnen ist keinen Vorsatz und sieht die Aktion als Affekthandlung, die jedoch durch nichts zu entschuldigen und zu akzeptieren ist. Der Becherwurf auf den Schiedsrichterassistenten stellt eine Straftat dar, für die den Verein die Verantwortung trifft, jedoch kein Verschulden.
Durch ein sogenanntes Geisterspiel werden alle FC St. Pauli-Fans, die bereits eine Karte für das ausverkaufte Spiel haben, bestraft. Darüber hinaus wird auch der Gastverein SV Werder Bremen, insbesondere dessen Fans, unverschuldet mit einer Strafe belegt. Der FC St. Pauli hat in seiner Begründung an den DFB angeregt, eine Strafe auszusprechen, die aber auch eine gewissen Präventivwirkung entfaltet. Diese könnte aus Sicht des Vereins wie folgt aussehen:
Verhängung einer angemessenen Geldstrafe, welche einem oder mehreren gemeinnützigen Projekten zukommen sollte, die sich mit naheliegenden Handlungsschwerpunkten beschäftigen, wie
- Gewaltprävention im Fußballumfeld,
- allgemeine Entwicklung des Schiedsrichterwesens im DFB
- Unterstützung von Schiedsrichtern und deren Assistenten, die Opfer gewalttätiger Angriffe geworden sind (eine Art Täter/Opfer-Ausgleich)
Der FC St. Pauli wünscht sich die Gelegenheit zur ausführlichen Stellungnahme zum Strafantrag und zu einem etwaigen alternativen Strafmaß. „Die Strafe können und wollen wir in dem Umfang nicht tatenlos akzeptieren. Wir werden versuchen mit dem DFB eine Lösung zu finden, die ein Geisterspiel am Millerntor vermeidet“, erklärt Orth. Sportchef Helmut Schulte ergänzt: „Wir stimmen dem Strafmaß nicht zu, weil es das legitime Recht eines Vereins ist, eine eigene Meinung vorzutragen und um eine geringere Strafe zu bitten. Wir hoffen auf Verständnis für unseren Standpunkt, denn kein Verein kann das Geschehene zu 100 Prozent verhindern.“
Am Freitag wird ein Einzelrichter des DFB-Sportgerichts über den Einspruch seitens des FC St. Pauli entscheiden.
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