Die Praxis der Vergabe von bundesweiten Stadionverboten seitens der Vereine der Bundes- und Regionalligen steht seit Jahren in der Kritik von FanvertreterInnen, Fanprojekten etc. Auch der FC St. Pauli musste sich schon oft mit der Thematik auseinandersetzen, da auch AnhängerInnen des Vereins betroffen waren.
In langen Diskussionen mit VertreterInnen von Fanladen St. Pauli, Abteilung Fördernde Mitglieder (AFM), Fanclub-Sprecherrat und ProFans (Fan-Initiative, www.profans.de) auf der einen und dem Sicherheitsbeauftragten Sven Brux auf der anderen Seite wurden seit Oktober 2006 Wünsche und Möglichkeiten erörtert, die vom FC St. Pauli ausgeübte Vergabepraxis so umzugestalten, dass sowohl die Interessen der Fanvertreter und des Vereins gewahrt bleiben bzw. berücksichtigt werden, als auch die für den Regionalligisten bindenden DFB-Richtlinien nicht verletzt werden.
Grundsätzlich ging es um die Frage, ob langfristige Stadionverbote dem in den Richtlinien aufgeführten Zweck, zukünftiges sicherheitsgefährdendes Auftreten des Betroffenen zu vermeiden, dienlich sind oder vielleicht sogar kontraproduktiv wirken. Ein Indiz für Letzteres ist, dass der/die Betroffene für lange Zeit aus seiner fußballbezogenen sozialen Bezugsgruppe gerissen wird, was im Einzelfall einen nicht unerheblichen Einschnitt in die Lebenswelt des meist jugendlichen Fans bedeutet. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen vielmehr, dass bereits ein Stadionverbot von nur einigen Monaten ein spürbares Negativerlebnis darstellt und zumeist ein Umdenken dahingehend auslöst, sich künftig gesetzeskonform zu verhalten, um nicht erneut (und dann womöglich für eine noch längere Zeit) dem geliebten Verein fernbleiben zu müssen.
Ferner hat sich gezeigt, dass eine Vielzahl der von der Polizei angezeigten Vergehen von der Staatsanwaltschaft eingestellt wurde oder gar vor Gericht ein Freispruch erfolgte.
Hiervon ausgehend ergab die Diskussion, künftig beim FC St. Pauli möglichst wie folgt zu agieren:
- Klarere Trennung von Anhörungsrecht und Erteilung des Stadionverbots: Ähnlich wie bei den Fällen rund um das Chemnitz-Spiel sollen die Betroffenen erst ein Schreiben erhalten, in dem das Stadionverbot angekündigt und der Betroffene zu Anhörung/Stellungnahme gebeten wird. Hierbei soll klar auf die mögliche Hilfe des Fanbeauftragten/Fan-Projekts hingewiesen werden.
- Bei der Erteilung des Stadionverbots soll die Laufzeit abhängig gemacht werden vom Einzelfall: Inhalt und Form der Einlassung des/der Betroffenen, Persönlichkeit und Geschichte des/der Betroffenen, Betrachtung des Vorfalls und dessen Entstehung (statt Katalogisierung nach Straftatbestand).
- Die Dauer der Stadionverbote soll unter 1 Jahr Dauer liegen, in den meisten Fällen sogar deutlich darunter. Gemäß der Bestimmungen ist eine Aussetzung nach der Hälfte der Stadionverbotsdauer möglich, ggf. gegen Auflagen.
- Diese Auflagen sollen nicht nur im direkten Umfeld des Vereins liegen, sondern auch in benachbarten Projekten wie bspw. Café mit Herz, BallKult, Bauspielplatz u.ä.
Nur in Extremfällen soll ein Ausschuss wie nach dem Chemnitz-Spiel einberufen werden.
Selbstverständlich wird diese Vorgehensweise nicht nur bei betroffenen Anhängern des FC St. Pauli angewandt, sondern auch bei Fans des Gastvereins, soweit der FC St. Pauli aufgrund deren Fehlverhaltens tätig werden muss.
Der FC St. Pauli und die beteiligten Fan-Organisationen stehen gemeinsam hinter diesem Beschluss und hoffen, dass diese Maßnahme auch in der bundesweiten Diskussion richtungsweisend sein wird. Am schönsten wäre es allerdings, wenn es gar nicht erst zu o.g. Verfahren kommen müsste, weil sich einfach alle BesucherInnen eines Fußballspiels regelkonform verhalten.
FC St. Pauli – Präsidium und Sicherheitsbeauftragter
Abteilung Fördernder Mitglieder im FC St. Pauli
Fanladen St. Pauli
Sprecherrat der eingetragenen St. Pauli Fanclubs
Pro Fans St. Pauli
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