Ehrverletzende Äußerungen des Aufsichtsrat gegenüber Präsidiumsmitgliedern
Die Richterin äußert sich zum Thema der ehrverletzenden Äußerungen des Aufsichtsrats gegenüber dem Präsidenten. Der Aufsichtsrat dürfe selbstverständlich davon reden, dass dieser „schwere Pflichtverletzungenn“ begangen hätte, das sei ihm nicht zu untersagen. Anders sähe das beim Punkt der „Unfähigkeit zur Geschäftsführungg“ aus.
Pressekonferenz des Aufsichtsrates
Beim nächsten Punkt redet wiederum der Anwalt des Präsidiums, diese Rede hat die Pressekonferenz des Aufsichtsrats zum Thema. Der Anwalt redet in diesem Zusammenhang von einem „herumfabulierenden Aufsichtsratt“ und wird hierfür von der Richterin erneut zur Ordnung gerufen (wiederum mit dem Öl, was bereits brennt, scheint eine beliebte Phrase zu sein). Auch hier stimmt der Präsidiums-Verteidiger ihr wieder zu.
Auffällig war spätestens hier, dass zwar Littmann sich rhetorisch im Griff hatte (im übrigen heute auch der Aufsichtsrat), aber das muss dann ja nicht für die beteiligten Anwälte gelten, nunja.
Littmann erklärt Rücktritt vom Rücktritt
Nun erklärt Littmann „das Schreiben an den Aufsichtsrat vom 23.02.07 für gegenstandsloss“, erklärt also seinen Rücktritt vom Rücktritt.
Die Richterin zeigt sich daraufhin irritiert und erklärt, laut diesem Schreiben SEIEN alle Kandidaten zum benannten Termin zurückgetreten, diese Erklärung könne man nicht plötzlich rückgängig machen ((„Anfechtung von solchen Erklärungen sei nicht vorgesehen?!!“), und erteilt dem Präsidium die Aufklärung, dass ihr Rücktritt zu einem Termin nicht bloß angekündigt, sondern zu diesem bereits fest terminiert sei. Man habe seitens des Präsidiums nicht angekündigt, am Tag nach der ersten ausserordendlichen Mitgliedsversammlung seinen Rücktritt zu erklären, sondern man sei zu diesem Termin zurückgetreten. Dieses werde auch aus dem im Schreiben geäußerten Wunsch seitens des Präsidiums deutlich, mit dieser Frist eine angemessene Frist für diesen Rücktritt gesetzt zu haben, um eine lückenlose Geschäftsübergabe gewährleisten zu können.
Littmann äußert sich im folgenden wie folgt: „Ich bin daher davon ausgegangen, dass ich über den 25.02. hinaus nicht ins Präsidium gewählt wurde. Aus diesem Grund bin ich zurückgetretenn“.
Nun gäbe es aber mit dem bei der MV eingereichten Dringlichkeitsantrag eine Änderung, welche ihm durch die Mitgliederversammlung, die immerhin das höchste Gremium sei, ein neues Mandat erteilen könne, und da er diesem Willen daher bei einem entsprechendem Votum gerne nachkommen wolle, sei er nun von seinem Rücktritt zurückgetreten und die gegenüber dem Aufsichtsrat geäußerte Erklärung sei dementsprechend nun also als gegenstandslos anzusehen.
Daraufhin folgten dann noch einige Erklärungen und Änderungen seitens der Präsidiumsverteidiger der bei Gericht eingereichte Dokumente („Seite 1252, Absatz zwei, Zeile 45, streiche Klagenden und setze Beklagtenn“ und solche Dinger, ohne Kenntniss des Schreibens nicht nachvollziehbar, worum es dort jeweils ging).
Daraufhin erzählte die Richterin, dass sie sich schade fände, heute nun keine gütliche Einigung erreicht zu haben, und dass sie sich nun also mit ihrem Team bis zur Urteilsverkündung zur Beratung zurückziehen wolle.
Auf die Nachfrage, wie lange das dauern könne, erwähnte sie irgendwas von durchaus einer Stunde, die ich aber dann nicht mehr abwarten wollte, viereinhalb Stunden Verhandlung waren dann doch genügend, und da das Urteil ohnehin seit einigen Stunden klar war, machte ich mich auf in den strömenden Eisregen.
Kehrt beim FC St.Pauli jetzt Ruhe ein?…
Nach den turbulenten letzten Wochen mit Präsidiums-Rücktritten, Stadionabriss, Putschversuchen und Gerichtsverhandlungen, scheint jetzt endlich wieder ein wenig Ruhe beim Kult-Regionalligisten FC St.Pauli einzukehren. Eine außerorden…