Erster Einigungsversuch
Die vorsitzende Richterin regt im folgenden an, sich mit einem Schiedsspruch einverstanden zu erklären. Die zerstrittenen Gremien sollten sich zeitnah auf einer ausserordendlichen MV den Mitgliedern gegenüber einer Neuwahl stellen, das Gericht würde sich bei einer Entscheidungsfindung schwer tun, man sei bei den Gesprächen, so denn welche stattgefunden hätten, nicht anwesend gewesen, ihre langjährige berufliche Erfahrung als Richterin lehre sie aber, dass nie nur eine Seite bei einem Kommunikationsproblem oder -abbruch die Ursache sei.
Sie schlage daher vor, 2 Kandidaten zusätzlich ins Präsidium zu integrieren, welche mit Kandidaten befüllt werden sollten, zu denen der Aufsichtsrat Vertrauen hege.
Der Aufsichtsrat entgegnet daraufhin, dass wahltechnisch lediglich eine Stelle im Präsidium vakant sei und man nicht plötzlich zwei neue Stellen im Präsidium schaffen und mit eigenen Leuten auffüllen könne, da lediglich die Stelle des Präsidenten durch den AR neu vorzuschlagen sei, welcher dann wiederum ein Team der Vertrauten um sich scharre. Ein Hinzufügen von zwei Personen als Vizepräsidenten seitens des Aufsichtsrates sei entsprechend nicht von der Satzung gedeckt. (§19.1 regelt zwar, dass die Zahl der Präsidiumsmitglieder durch den Aufsichtsrat bestimmt wird, Praxis sei jedoch, dass zusätzliche Plätze während einer laufenden Amtszeit seitens des Präsidiums hinzugefügt werden, die Satzung beziehe sich hierbei auf die Präsidiumsstärke nach einer Neuwahl).
Die Richterin wirft ein, dass ja nicht der Aufsichtsrat diese Stellen für vakant erklären bräuchte, sondern das Präsidium für sich selbst entscheiden könne, zwei weitere Vizepräsidenten in ihre Arbeit integrieren zu wollen, dieses könne auch jederzeit an einer Mitgliederversammlung vorbei kommissarisch geschehen.
Die Richterin räumte ein, dass dieser Kompromiss für das Präsidium schwerlich verdaulich sei, im Sinne des Vereinsfriedens aber ein gangbarer Weg sein könne, um die legitimen Interessen des Aufsichtsrat, was Informationspflichten seitens des Präsidiums gegenüber dem Aufsichtsrat angehe, ausdrücklich zu erreichen. Das Präsidium halte diesen Kompromissvorschlag grundsätzlich erst einmal für gangbar. Man wolle sich seitens des Präsidiums hierzu jedoch noch nicht abschließend äußern, da dem Präsidium die beiden neuen Vizepräsidenten noch nicht bekannt seien. Auf Nachfrage, welche beiden Personen denn seitens des Aufsichtsrates hierfür infrage kämen, wird nicht geantwortet.
Ich vermute, man hat sich bisher nur mit einem zu besetzenden Stuhl bei den Präsidiumssitzungen beschäftigt, nicht mit zweien.
Gründung der Stadionbau – GmbH
Oder wie auch immer sie genannt wird, dürfte aber ja klar sein, worums geht…
Nun ist die neu gegründete Stadionbau-GmbH Thema der Verhandlung. Der Aufsichtsrat wirft ein, dass es über die Gründung dieser GmbH keinen Beschluss des kompletten Präsidiums geben würde, jedenfalls stünde von der Gründung jener nichts in den Protokollen der Präsidiumssitzungen, und es sei doch wohl anzunehmen, dass Gründungen weiterer Gesellschaften dort vermerkt seien. Seitens des Präsidiums wird hierzu keine Stellung bezogen.
Kehrt beim FC St.Pauli jetzt Ruhe ein?…
Nach den turbulenten letzten Wochen mit Präsidiums-Rücktritten, Stadionabriss, Putschversuchen und Gerichtsverhandlungen, scheint jetzt endlich wieder ein wenig Ruhe beim Kult-Regionalligisten FC St.Pauli einzukehren. Eine außerorden…