Moin liebe Fanclubs und Einzelpersonen! Am Montag zum Spiel gegen den 1. FC Köln machen wir eine Aktion zur willkürlichen und datenschutzrechtlich fragwürdigen Datei Gewalttäter Sport. Dafür benötigen wir noch dringend Hilfe beim Verteilen der Flugblätter vor und nach dem Spiel. Die Aktion findet bundesweit statt und wir nutzen das DSF-Livespiel. Bitte meldet euch zahlreich im Fanladen. Vielen Dank
Heiko / Fanladen St.Pauli
Es geht um folgendes (Wortlaut des Flugblattes):
Willkür durch die Datei „Gewalttäter Sport“ (GS)
Eingeführt zur zentralen Erfassung von Gewalttätern im Zusammenhang mit Sportereignissen, entwickelt sich die Datei ?Gewalttäter Sport³ (GS) zu einer Schikanemaßnahme gegen Fussballfans. Die Formulierung für die Aufnahme in die GS-Datei ist teilweise sehr vage: ?Dort werden Personen gespeichert (…) wenn zu befürchten ist, dass die betroffenen Personen sich in Zukunft an anlassbezogenen Straftaten beteiligen werden.“
Damit sind Willkürmaßnahmen gegen Fans Tür und Tor geöffnet. Die Behörden sind nicht einmal verpflichtet einer betroffenen Person die Aufnahme in diese Datei mitzuteilen. Somit besteht auch keine Möglichkeit, gegen die Aufnahme in die GS-Datei Protest einzulegen. Die willkürliche Erfassung einer beliebigen Zahl von Personen zur ?Erleichterung“ polizeilicher Arbeit können wir als Fußballfans nicht hinnehmen! Wir sind nicht kriminell und wir sind keine öffentliche Gefährdung!
Was bedeutet diese Vorgehensweise im Alltag der Fussballfans?
Eine Feststellung der Personalien kann ausreichen, um in die GS-Datei zu gelangen:
- Wenn beispielweise ein Zug voller Fans kontrolliert wird
- Wenn man am Stadion zufällig in der Nähe einer polizeibekannten Person steht
- Wenn man aufgrund seiner Fankleidung in einer Zwangseskorte zum Stadion geführt wird
Es existiert keine Rechtfertigung kollektiver Maßnahmen gegen zufällig anwesende Personen. Genau das ist aber oft der Fall. Das ist ein massiver Anstieg der Repressionenen durch Polizei und Ordner und stellt eine Entrechtung der Menschen dar, die ein Sportereignis sehen wollen und ihr Fandasein laut, aktiv, bunt und friedlich gestalten!
Stadionverbotsinhaber stehen in der Regel auch in der GS-Datei. Wenn das Stadionverbot aufgehoben wird, weil das Ermittlungsverfahren wegen erwiesener Unschuld eingestellt wurde, steht man immer noch drin. Oft werden Stadionverbote ausgesprochen, wenn ein Verein erfährt, dass eine Person der eigenen Fanszene in der GS-Datei geführt wird. Ein Teufelskreis. Eine Aufhebung eines Stadionverbotes wegen Einstellung des Ermittlungsverfahrens aufgrund erwiesener Unschuld gibt es in der juristischen Praxis nicht, sondern kann (muss aber nicht) im Einzelfall geprüft werden!
Was sind die möglichen Folgen einer Aufnahme in die Datei „Gewalttäter Sport“?
- Hausbesuche der Polizei um eine „Gefährderansprache“ durchzuführen, also ein Eingriff in die Privatsphäre um einen „Gefährder“ vor Strafhandlungen zu warnen.
- Verhängen von Meldeauflagen, z.B. Erzwingen von Anwesenheit am Wohnort.
- Ausreiseverbot bei internationalen Spielen
- Vorsorgliche Ingewahrsamnahme
Es gibt immer wieder Fälle von Fans, die unschöne Überraschungen erleben müssen bis hin zur Einreiseverweigerung am Flughafen beim Urlaubsantritt mit der Familie. Nachdem man in dieser Datei gelandet ist, ist die Glaubwürdigkeit gegenüber Behörden massiv eingeschränkt. Aus welchem Grund eine Aufnahme in der GS-Datei erfolgte, spielt dann keine Rolle mehr. Dies kann schwerwiegende juristische Folgen haben.
Was kann man tun?
Die Zentrale Informationsstelle (ZIS) ist verpflichtet, auf die Anfrage von Einzelpersonen hin Auskunft zu geben, ob sie in der Datei stehen oder nicht. Dieses Formular dient als Vorlage und kann an die angegebene Adresse gesendet werden. Wir bitten jeden Fussballfan in seinem eigenem Interesse, dieses Auskunftsersuchen an die ZIS zu senden. Erstens sollte jeder wissen, ob er drinsteht oder nicht und zweitens sollen unsere Staatsdiener auch was zu tun haben.
Sollte jemand zu Unrecht in der Datei sein und eine Löschung beantragen wollen, kann man sich an den Datenschutzbeauftragten des jeweiligen Bundeslandes wenden (nähere Infos dazu auf www.pro1530.de) oder per Anwalt dagegen vorgehen. Mehrere Gerichtsverfahren gegen Ausreiseverbote sind bereits zugunsten von Fussballfans ausgegangen.
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