Nun, es gab ja diverseste Anträge für die JHV, und aufrund der Standleitung, die das Präsidium zum Abendlatt unterhält, müssten ja eigentlich bereits alle Mitglieder ausführlich genug über den Wortlaut der Anträge informiert sein. Falls dem nicht so sein sollte, nochmal kurz die dem Präsidium (und Abendblatt) vorliegenden Anträge in der Übersicht (von fcstpauli.de):
Stand 14.10.02
Antragsteller / Wohnort / Abt.(seit) / Eingang
– Böhmermann, Sönke / Hamburg / AFM(30.07.99) / 10.10.02
Inhalt: Abwahl Reenald Koch
Begründung: Begründung erfolgt auf der JHV.
– Brehm, Stefan / Hamburg / AFM(17.07.02) / 11.10.02
Inhalt: Abwahl Reenald Koch.
Begründung: Fehlende Führungsqualitäten, mangelhafter Umgang mit Verantwortlichen des Vereins, unprofessionelle Planung/Umsetzung Stadionneubau, fehlende Konzepte. Begründung erfolgt ggf. mündlich auf der JHV.
– Fieguth, Kai / Hamburg / AFM(01.06.01) / 09.10.02
Inhalt: Abberufung Reenald Koch
Begründung: Begründung erfolgt mündlich auf der JHV.
– Niemczyk, Volker / Hamburg / Fußball(17.02.02) / 11.10.02
Inhalt: Abwahl Reenald Koch.
Begründung: Fehlende Führungsqualitäten, mangelhafter Umgang mit Verantwortlichen des Vereins, unprofessionelle Planung/Umsetzung Stadionneubau, fehlende Konzepte. Ggf. erfolgt mündliche Begründung auf der JHV.
– Pilz, Sebastian / Hamburg / AFM(20.10.01) / 11.10.02
Inhalt: Abberufung Reenald Koch.
Begründung: Abberufung Reenald Koch soll Punkt 13 der Tagesordnung werden. Begründung erfolgt mündlich auf der JHV.
– Singer, Jens / Bremen / AFM(29.09.01) / 09.10.02
Inhalt: Abberufung Reenald Koch
Begründung: Begründung erfolgt mündlich auf der JHV.
– Galinski, Stefan / Hamburg / Fußball(02.08.01) / 11.10.02
Inhalt: Abwahl Reenald Koch. Abwahl Christian Pothe.
Begründung: Begründung erfolgt mündlich auf der JHV.
– Böcken, Michael / Hamburg / AFM(10.07.96) / 04.10.02
Inhalt: Abberufung Christian Pothe.
Begründung: Begründung erfolgt auf der JHV.
– Oldag, Jürgen / Hamburg / AFM(27.11.00) / 25.09.02
Inhalt: Abwahl Reenald Koch.
Begründigung: Beleidungen und Schuldzuweisungen gegenüber D. Demuth und S. Beutel nach Lübeck-Spiel; weitere untragbare Verhaltensweisen insbesondere in Bezug auf Stadionfinanzierung; Schwächung der Autorität von J. Philipkowski durch Bezeichnung als ?Übergangslösung/Trainer nur für ein Spiel? im ?Hamburger Abendblatt? v. 20.08.02.
Inhalt: Mitgliederversammlung erteilt dem Präsidium den Auftrag, vor dem 05.11.02 keine Dienst-, Arbeits- und ähnliche Verträge neu abzuschließen und/oder zu verlängern.
Begründung: Aufsichtsrat bzw. neu gewählte Organe sollen nicht durch Altlasten behindert werden. Man muss nach der JHV zunächst zusammenkommen, Sachverhalte/Personen kennen lernen und Kassensturz machen.
Inhalt: Für den Fall, dass vor dem 26.10.02 neue Verträge im Sinne des vorgenannten Punktes abgeschlossen werden, erfolgt Nichtentlastung der diese Verträge unterzeichnenden Präsidiumsmitglieder.
– Barnard, Oliver / Dortmund / AFM(20.04.96) / 11.10.02
Inhalt: Ausschluss Holger Scharf mit sofortiger Wirkung.
Begründung: Vereinsschädigendes Verhalten. Begründung erfolgt mündlich auf der JHV.
– Gossmann, Horst / Hamburg / AFM(20.06.01) / 11.10.02
Inhalt: Ehrenrat und Aufsichtsrat sollen Vereinsausschlussverfahren Holger Scharf durchführen/Abstimmung auf der JHV.
Begründung: Vereinsschädigende Aussagen in der Öffentlichkeit/Presse ohne Absprache/Information AFM-Mitglieder.
– Doll, Uwe / Hamburg / AFM(17.03.89) / 02.10.02
Inhalt: Satzungsänderung § 20, Abs. 3, erster Satz: ?Das Präsidium bedarf der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats für … den Abschluss von Rechtsgeschäften jeder Art, die für den Verein mit finanziellen Verpflichtungen von mehr als 500.000,- Euro verbunden sind oder die eine Laufzeit von mehr als zwei Jahren haben …? (Ergänzung).
Begründung: Ergänzung war in der Vorgänger-Version der jetzigen Satzung enthalten. Die Übernahme in die neue Satzung wurde vermutlich lediglich übersehen. Ohne die Ergänzung könnten quasi alle Spieler- und Angestelltenverträge ohne Einwilligung des AR geschlossen werden. Alles, was den Verein bindet und dessen Spielraum langfristig einengt, sollte vom AR überprüft werden können. Die nach Meinung von U. Doll ohnehin gängige Praxis des Präsidiums, Verträge ohne entsprechende satzungsrechtliche Erfordernis dem AR vorzulegen, sollte nunmehr in der Satzung verankert werden.
– Geelhar, Peter / Hamburg / Passiv(NO1)(06.12.96) / 02.10.02
Inhalt: Bittet um 5-minütige Redezeit auf der JHV.
Begründung: Eine Begründung liegt nicht vor.
– Groeteke, Tatjana / Hamburg / Fußball-F.(06.08.93) / 11.10.02
Inhalt: Änderung der Tagesordnung: Der bisherige TOP 14 ? Anträge ? soll nach TOP 10 ? Entlastung des Präsidiums ? behandelt werden.
Begründung: Mit der Entlastung des Präsidiums wird die zurückliegende Amtsperiode abgeschlossen. Die Entlastung sollte vor den vorliegenden Abwahlanträgen gegen Präsidiumsmitglieder erteilt werden. Die Abwahlanträge sollten weiterhin vor den Aufsichtsratswahlen behandelt werden, da andernfalls gewählte Aufsichtsräte möglicherweise aufgrund der sich aus den Abwahlanträgen ergebenen Beschlusslage zurücktreten könnten und der Verein schlimmstenfalls führungslos wäre. Es muss sichergestellt werden, dass Abwahlanträge noch am Abend des 25.10.02 behandelt und nicht auf eine mögliche Fortsetzung der Versammlung vertagt werden, da das Ergebnis aus den Abwahlanträgen für den künftigen Weg des FC St. Pauli entscheidend ist. Möglichst alle Mitglieder sollten über die Abwahlanträge abstimmen können und nicht aufgrund der fortgeschrittenen Zeit (z. B. wenn öffentliche Verkehrsmittel benutzt werden) daran gehindert werden.
– Kahrs, Andreas / Hamburg / AFM(14.04.00) / 11.10.02
Inhalt: Für eine zeitliche begrenzte Mitgliederwerbeaktion wird die Abteilungsleitung der AFM ermächtigt, für Neumitglieder eine auf ein Jahr befristete Mitgliedschaft im Verein anzubieten.
Begründung: Ab Dezember 2002 geplante Mitgliederwerbeaktion ?1 Jahr auf Bewährung? ist angelehnt an laufendes Kampagnenmotto ?Lebenslang St. Pauli?. ?Schnuppermitgliedschaft? läuft automatisch aus, Mitglieder werden jedoch angeschrieben, um den Verbleib im Verein nahezulegen. Mit der ?Schnuppermitgliedschaft? soll eine Zielgruppe erreicht werden, die bisher nicht zugänglich war.Eignet sich aufgrund des Zeitpunkts der Aktion als Geschenk.
– Kröhnert, Stefan / Hamburg / Passiv(NO1)(05.10.88) / 11.10.02
Inhalt: Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunkts zwischen bisherige TOP 3 ? Ehrungen ? und TOP 4 ? Bericht des Präsidiums: ?Zeitbegrenzung für Abstimmungen?. Keine Abstimmung auf der JHV nach 23.00 Uhr.
Begründung: Es wird damit gerechnet, dass viele Mitglieder die JHV nach der Aufsichtsratswahl verlassen. Nach 23.00 h gefällte Entscheidungen, insbesondere im Hinblick auf die gestellten Abwahlanträge – repräsentierten in diesem Fall nicht die Mehrheit der Mitglieder.
– Michau, Jens / Hamburg / Rugby(18.08.66) / 27.09.02
Inhalt: Satzungsänderung § 28, Abs. 4, Satz 2: ?Die Amtsperiode der Abteilungsleiter und ihrer Stellvertreter richtet sich nach der jeweiligen Abteilungsordnung?. (Alte Fassung: ?Die Amtsperiode der Abteilungsleiter und ihrer Stellvertreter beträgt 3 Jahre.?)
Begründung: Bisherige Regelung engt Autarkie der Abteilungen ein. Das Gewinnen von freiwilligen Amtsträgern wird erschwert. Die Abteilungsmitglieder werden in ihrem Recht auf eine zeitnahe Kontrolle der gewählten Funktionäre beschränkt. Die bisherige Regelung trägt nicht zur Kontinuität der Abteilungsarbeit bei.
– Wahlausschuss / Herren Lührs (Rugby/01.01.52), Andrasko (Fußball/18.06.96), Knecht (Passiv(NO1)/02.02.89), Krogmann (Passiv(NO1)/11.08.96), Uhlig (AFM/14.09.76) / Eingang: 19.09.02
Inhalt: Satzungsänderung § 17, Punkt 1.), Absatz 2: ?Ein Kandidat für ein Amt im Aufsichtsrat muss am Tag der Wahl bzw. der Entsendung das 25. Lebensjahr vollendet haben und darf das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Er muss seit mindestens 2 Jahren Mitglied im Verein sein und seine Kandidatur bis spätestens vier Wochen vor dem Termin der entsprechenden Mitgliederversammlung erklären.? (Ergänzung)
Begründung: Der Wahlausschuss ist gemäß § 16 der Satzung verpflichtet, bis spätestens 2 Wochen vor dem Termin der Mitgliederversammlung die Namen der Kandidaten zur Wahl in den Aufsichtsrat zu veröffentlichen. Die Satzung gibt jedoch keinen Aufschluss über eine Frist, bis zu der sich Kandidaten für den Aufsichtsrat erklären müssen.
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