Lautsprecher der Gleichschaltung – 20% für Richter Gnadenlos

Folgenden, wie ich finde, sehr guten Text fand ich heute bei nadir, und möchte ihn euch daher auch einmal zum lesen anbieten.
Er gehört zu denen, die nach den Anschlägen im September ihren inneren Reichsparteitag erlebt haben dürften: Ronald Barnabas Schill, Gründer der Hamburger „Partei Rechtsstaatlicher Offensive“ (PRO), die bei der Bürgerschaftswahl am 23. September knapp 20 Prozent abgegriffen hat. Mit seinem Lieblingsthema Innere Sicherheit hat er die Ausrichtung des gesamten Hamburger Wahlkampfs vorgegeben, und die übrigen Parteien haben das Thema dankbar aufgegriffen, wenn sie es auch gern so hätten aussehen lassen, als sei es ihnen aufgezwungen worden.

Es funktioniert immer auf die gleiche Weise: Mit dem korrupten Argument, dies und jenes dürfe nicht den Rechten überlassen werden, wird deren gesamte Agenda übernommen. Da ist es auch völlig gleichgültig, wer mit wem koaliert, ob Schill als Mehrheitsbeschaffer für die CDU fungiert, was zur Zeit am wahrscheinlichsten ist, oder ob sich eine große Koalition bildet. In der Sache sind sich ohnehin alle einig, bloß bringt Schill die Dinge so schön auf den Punkt, wie sich’s die anderen im ach so liberalen Hamburg bisher nicht zu sagen getraut haben.

Die Junkies stören und machen Dreck, das Problem seien aber vor allem die Dealer, die man härter bestrafen müsse und die meistens Ausländer seien, weswegen das Asylrecht unbedingt wegfallen müsse, da sich ohnehin 97 Prozent aller Asylsuchenden unberechtigterweise in Deutschland aufhielten.
Das Sicherheitsempfinden der normalen- also gesunden und arbeitsamen- Bürger müsse stärker berücksichtigt werden, während die SPD nach 44 Jahren Filz und Klüngel die Sorgen des kleinen Mannes auf der Straße völlig aus den Augen verloren habe (wobei nicht nur der notorisch zu kurz gekommene „kleine Mann“ zu den Anhängern Schills gehört, sondern auch steiflippige Patrizier aus Blankenese und mittlerweile arrivierte Alternativniks aus dem Schanzenviertel und St. Georg). Neu ist somit allenfalls das Bekenntnis zu mehr Bürgernähe, das stets der Ausdruck einer autoritären Gesinnung ist.

Ein Unhold

Seine Qualifikation als bürgernaher Haudegen erwarb sich Schill in seiner Funktion als Amtsrichter durch die, wie es in seinem Jargon heißt, konsequente Anwendung bestehender Gesetze. Mit seinen unverhältnismäßig harten Strafen, die ihm den halb bewundernden Spitznamen „Richter Gnadenlos“ eingebracht haben, steht er in der üblen Tradition des Wiener Hofrats Johann Feigl, der über Karl Kraus‘ „Sittlichkeit und Kriminalität“ auf die Nachwelt gekommen ist. Im Mai 1999 verurteilte Schill einen Angehörigen der autonomen Szene wegen Nötigung zu 15 Monaten Haft ohne Bewährung und ging damit weit über den Strafantrag der Anklage hinaus, welche sechs Monate auf Bewährung gefordert hatte. Als sich daraufhin zwei der Zuhörer während der Urteilsverkündung aus Protest nicht erhoben, verknackte Schill sie prompt wegen „ungebührlichen Verhaltens“ und Mißachtung des Gerichts zu drei Tagen Ordnungshaft. Die Anwälte der Gemaßregelten legten Haftbeschwerde ein, die Schill freilich erst einmal liegen ließ, um sie erst zwei Tage später an das Oberlandesgericht weiterzuleiten.
Im September 2000 wurde Schill daraufhin vom Landgericht Hamburg wegen Rechtsbeugung zu einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 DM verurteilt. Sowohl Schill als auch die Staatsanwaltschaft legten gegen die Entscheidung Berufung ein- jener wollte einen Freispruch, diese wollte Schill zusätzlich wegen Freiheitsberaubung verurteilt sehen-, und so wurde der Fall Schill vor dem Bundesgerichtshof erneut verhandelt.

Schills Hoffnung, mit einem Freispruch triumphal in den Hamburger Wahlkampf ziehen zu können, wurde indes enttäuscht. Verurteilt wurde er aber auch nicht. Der Bundesgerichtshof drückte sich um eine Entscheidung herum, nachdem Generalbundesanwalt Kay Nehm einen Freispruch beantragt hatte. So wurde das Urteil des Landgerichts Hamburg für rechtsfehlerhaft erklärt und der Fall zur erneuten Prüfung an das Landgericht zurückverwiesen, wie die Pressestelle des Bundesgerichtshofs am 4. September 2001 mitteilte. Der Bundesgerichtshof war somit fein raus, der Popularität Schills hätte ein Schuldspruch aber vermutlich keinen Abbruch getan, wäre ein solcher ihm und seinen Anhängern doch ein Beweis dafür, daß die lasche deutsche Justiz, wenn, dann stets die Falschen bestraft.

Per Rechtsstaat in die Wertegesellschaft

So konnte Schill denn wohlgemut in den Wahlkampf ziehen. Wie das Wahlergebnis zeigt, hat es sich gelohnt. Das ganz und gar nicht überraschende gute Abschneiden der PRO erweist die nach wie vor vorhandene Neigung der deutschen Staatsbürger zu charismatischen Führergestalten und zugleich deren Verfall. Denn gemessen an dem, was gemeinhin als „charismatische Persönlichkeit“ gilt, ist Schill eine eher blasse Gestalt. Er ist der Prototyp des Kleinbürgers, der es denen da oben mal zeigen will und sich über sein eigenes erbärmlich langweiliges Dasein mit dem Schwelgen in Allmachtphantasien („Wenn ich was zu sagen hätte…“) hinwegtröstet- nur, daß sie sich für ihn teilweise verwirklicht haben.

Anders als etwa Haider oder Berlusconi verfügt Schill über keinerlei politische Erfahrung und taugt damit um so besser zur Identifikation, da er von der Korruption und dem Parteiengezänk derer da oben noch nicht angekränkelt ist. Da ihm seine Durchschnittlichkeit wenigstens halb bewußt sein muß, umgab er sich bei Wahlkampfauftritten mit einer Riege von Statisten- allesamt Parteimitglieder, die aber nichts zu melden haben, denn Schill ist die PRO-, vor deren nicht zu unterbietender Blaßheit er sich immer noch strahlend abhob.
Noch nicht einmal ein richtiger Faschist ist er. Im Diskussionsforum des Nationalen Info-Telefons rümpft man die Nase über seine Nähe zum Establishment, und man hat recht damit. Fern liegt ihm der positive Bezug auf den Nationalsozialismus, mit dem Jörg Haider Punkte macht. In einem Gespräch mit dem Fernsehpfarrer Jürgen Fliege, das im Evangelenblättchen Chrismon abgedruckt wurde, verwahrt er sich gegen die Forderung des Pfaffen, die überlebenden Opfer des Holocaust mögen in wahrhaft christlicher Weise ihren Peinigern verzeihen, mit der Begründung, dies sei eine unerträgliche Verharmlosung des Holocaust und eine Beleidigung der Opfer. Die Rhetorik, die für den Eintritt in die politische Klasse der BRD vonnöten ist, hat er gelernt, und ihre Ziele sind die seinen.

Vom Bundesabschiebeminister unterscheidet er sich bloß durch einen Buchstaben. Das Parteiprogramm der PRO werden die wenigsten seiner Wähler gelesen haben, und das müssen sie auch nicht, kann man doch von einem automatischen Gleichklang ausgehen. Schon die Präambel macht deutlich, wie sehr sich Schill im Mainstream befindet. Vom „Schutz der Gemeinschaft vor kriminellen und/oder subversiven sowie autonomen Kräften“ ist da die Rede, ferner von der „Integration von ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, welche sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten“, die aber, wie man weiß, ohnehin nur eine Minderheit darstellen, weshalb man das Recht auf Asyl „aus der Verfassung zu nehmen und als einfaches Gesetz zu manifestieren“ hätte (Art. 6).

Die Forderungen, die die PRO stellt, wurden lange vor Schill schon von rechtschaffenen Hamburger Bürgern formuliert, etwa die Schließung von Fixerstuben, die schärfere Verfolgung und Bestrafung von Dealern, bis hin zur Abschiebung, der Einsatz von Brechmitteln gegen diese, der Einsatz von sogenannten Scheinkäufern, mithin von als Drogengebrauchern getarnten Polizeibeamten zum Zwecke der Provokation von Straftaten- eben dem Verkauf illegaler Substanzen- und der anschließenden Verhaftung, ferner die Schließung der Roten Flora und anderer „rechtsfreier Räume“ usw.

Überhaupt scheinen Hamburgs rechtschaffene Bürger aller Einkommensklassen vom Thema Drogen regelrecht besessen zu sein, was schon lange vor Schills Wahlerfolg auf der Hand lag. Nahe hätte gelegen, die notwendig aufeinander angewiesenen Dealer und Junkies gewähren zu lassen und die einen ihren Handel betreiben, die anderen nach ihrer Facon selig oder unselig werden zu lassen, derweil man ungerührt seinen eigenen Geschäften hätte nachgehen können. „Aber die Beschaffungskriminalität und die armen Kinder!“, wurde gerufen und massiver Handlungsbedarf suggeriert. Auf den Gedanken, mit der Legalisierung aller Drogen das Problem der Beschaffungskriminalität sofort aus der Welt zu schaffen, kam keiner, und daß Dealer durch das gezielte Anfixen von Kindern und Jugendlichen ihren Kundenkreis zu erweitern trachten, gehört nach wie vor zu den unausrottbaren Mythen.

Stattdessen verrät das Ressentiment gegen die Dealer einiges über den Zusammenhang von Haß und Neid. Über die Dealerparanoia als Ausdruck pathischer Projektion hat Lars Quadfasel in der Bahamas Nr. 24 das Notwendige geschrieben, unter anderem dieses: „Im Haß auf den Drogenhandel ist noch jene Anstrengung zu spüren, die den Staatsbürger seine gelungene Disziplinierung gekostet hat und die es ihm ermöglicht wie ihn dazu nötigt, im spontanen Antikapitalismus die Herrschaft von Staat und Kapital ins ewige zu prolongieren- der Haß auf die Verführung.

Käme ihm der Gebrauch von Drogen nie in den Sinn, wie er es mit Abscheu stets versichert, bräuchte er sich vom Händler nicht beeindrucken zu lassen. Selbstbewußt ließe der suchtresistente Bürger ihn stehen. Stattdessen aber sieht er alle bedroht von dem, was angeblich niemanden locken könne- ahnungslos ins Drogenelend getriebene Schulkinder und Discobesucher, denen nichtsahnend Stoff verabreicht wird, dem sie dann verfallen. Solidarität verspürt er mit dem Junkie, den er für krank und hilflos erklärt und sich ihm darin nicht einmal ganz unähnlich wähnt.

Schuld haben nicht die, die die falsche Ware kauften, sondern die, die sie feilboten. Unverblümt spricht er aus, daß er Verantwortung sich und seinen Landsleuten nicht mehr zutraut. Diese haben sie beizeiten an den Staat delegiert, der- vor hundert Jahren noch undenkbar- die Reproduktion der Wertproduktiven zum Zwecke der Produktivitätssteigerung in unmittelbare Regie genommen hat. Die Zurichtung von Stoffwechsel und Vergnügen, von Leib und Seele hält der Staatsbürger inzwischen für unabdingbar, willig unterzeichnet er die Unterwerfung, die ihm im Wechsel dafür Schutz, die Garantie fürs Überleben, gewähren soll.

Die, die auf die staatliche Fürsorge über den Konsum pfeifen und so den Wechsel in Frage stellen, rufen seinen Haß auf den Plan. Sie stehen für den nicht normierbaren Genuß, der als dem subjektiven Belieben anheimgestellter erst seinem Begriff gerecht würde, als Sinnbild des fürs Überleben verfemten menschlichen, also übers bloße Überleben hinausschießenden Lebens.

Zu dem Haß auf unreglementierten Genuß gesellt sich das Bedürfnis, zu bestrafen. Dem Dealer soll nicht bloß das Handwerk gelegt, er soll gefoltert werden oder im Elend dahinvegetieren. Nichts anderes bedeutet nämlich die Forderung nach sofortiger Abschiebung. Aus der Tatsache, daß viele der Dealer schwarzer Hautfarbe sind, ziehen Schill und seine Wähler ihre Schlüsse, wenngleich die falschen. Ähnlich geartet ist Schills Ruf nach der Verschärfung des Sexualstrafrechts, so als seien Sexualdelikte nicht längst strafbar und als ließen sich durch die Androhung härterer Strafen die Täter von ihren Taten abhalten. Dies gilt zwar für jeden Bereich des Strafrechts, doch im Falle von Sexualdelikten ist es, wie Wolfgang Pohrt an irgendeiner Stelle einmal bemerkt hat, weniger die Schwere der Tat, als der unterstellte Genuß, den der Täter aus ihr gezogen hat, was den Bürger in den Ruf nach harten Strafen einstimmen läßt. Wie nicht anders zu erwarten, fehlt in diesem Zusammenhang nicht die Naziparole „Opferschutz vor Täterschutz“, die Rechtsradikale jeglicher Art stets herausposaunen, wenn irgendwo ein vermeintlicher Missetäter nicht sofort gelyncht wird.

Zur Lynchjustiz ruft Schill freilich nur indirekt auf; er möchte Sexualstraftäter kastriert sehen, und das unterscheidet sich wahrlich bloß marginal von des Kanzlers Ruf nach „lebenslangem Wegsperren“.
Von gleicher Qualität ist Schills Forderung nach strengerer Bestrafung jugendlicher Straftäter, in der sich der Haß auf die Jugend manifestiert, wegen derer vermeintlich größeren Vitalität, ungeachtet des Umstands, daß sich vermutlich nirgends so viele Greise finden wie in der Generation der 14- bis 18jährigen. So wird im PRO-Programm die Herabsetzung der Strafmündigkeit von 14 auf elf Jahre gefordert, die Einweisung straffällig gewordener Jugendlicher in geschlossene Heime, der Verzicht auf „erlebnispädagogische Reisen“- nichts, aber auch gar nichts soll ihnen mehr gegönnt werden, nicht einmal mehr unter der Kuratel beflissener Sozialarbeiter stattfindende Ausflüge, die man sich ohnehin nur als wenig vergnüglich vorstellen kann. Auf Schills ureigenem Sachgebiet werden von der PRO Sanktionen gegen Jugendrichter nach „unangemessen milden Entscheidungen“ gefordert und selbstverständlich, das fehlt nie, die schnelle Abschiebung ausländischer Jugendlicher.
Ferner werden „Sanktionen gegenüber Eltern, die ihre Erziehungspflicht nachhaltig verletzen“ gefordert (auch dies scheint mittlerweile konsensfähig zu werden). Erklärtes Ziel der PRO ist die „Wiederherstellung einer Wertegesellschaft“- auch das hat man wahrlich schon oft genug gehört-, weshalb „in allen Bereichen des öffentlichen Lebens und innerhalb der Familien entsprechende Werte vorzuleben“ seien (Art. 8).
Welcher Natur die „entsprechende[n] Werte“ sein sollen, wird nicht weiter ausgeführt. Fast scheint es so, als sei dies beinahe schon gleichgültig, Hauptsache, es wird ordentlich gemaßregelt.

Jedoch zeigt ein Blick ins Parteiprogramm sehr schnell, daß Schills Werteoffensive Bestandteil einer umfassenden Gemeinschaftsideologie ist.
Politische Entscheidungen sollen „unter Berücksichtigung des Gemeinwohls getroffen“ werden, und da die bloße Berücksichtigung noch viel zu lasch wäre, wird gleich nachgelegt: „Persönliche Interessen sowie die Interessen von Minderheiten bilden keine Grundlagen für allgemeinpolitisches Handeln staatlicher Organe oder von Parteien“ (Art. 2). Wer hätte Herrn Schill auch erklären sollen, was der Sinn und Zweck von Parteien in einer parlamentarischen Demokratie ist, da doch mittlerweile allerorten derartiges verkündet wird.
Tüchtig mit Werten unterfüttert geht der Zug in die moralische Volksgemeinschaft, in der kein lästiges Parteiengezänk und keine Sonderinteressen mehr den Gang der Dinge stören.

Keine der übrigen Parteien hatte all dem etwas entgegenzusetzen. Von der kommunitaristischen Volksgemeinschaft, die sozialstaatliche Sicherungssysteme ablösen soll, schwärmen inzwischen alle, und dem Verlust wie immer auch prekärer materieller Sicherheit wird mit einem paranoiden Sicherheitsdiskurs begegnet, der die wohlbegründeten Ängste der Staatsbürger vor der eigenen Degradierung zum überflüssigen und bloß Kostenverursachenden Menschenmaterial im bedrohlichen Fremden identifiziert, der das ach so friedliche Gemeinwesen mit Drogen und Gewalt überschwemmt und sich obendrein auf Kosten der „Gemeinschaft“ durchschnorrt.

Nein, Schill hatte schon gewonnen, lange bevor der SPD-Innensenator Olaf Scholz mit seiner Eigenbezeichnung als Law-and-Order-Mann und die GAL mit ihrer (sicher unter „Bauchschmerzen“ erfolgten) Zustimmung zum polizeilichen Einsatz von Brechmitteln gegen als Drogendealer Verdächtigte verlorenes Terrain wiederzugewinnen erhofften. Die Beschwichtigung der potentiellen Koalitionäre, es werde, im Hinblick auf das Programm der PRO, schließlich nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird, kann kaum darüber hinwegtäuschen, daß ihnen diese Mahlzeit schmeckt.

Stützpunkt Hamburg

Ein paar Prozentpunkte mehr mag der PRO der Anschlag in New York und der Umstand, daß einige der mutmaßlichen Attentäter in Hamburg lebten, dann doch noch eingebracht haben. Auf seiner Homepage verlautbarte Schill: „Wenn sich im Zusammenhang mit dem Anschlag Terroristen ausgerechnet unsere Stadt Hamburg als Stützpunkt ausgesucht hatten macht uns das betroffen, aber umso entschlossener im Kampf gegen das Verbrechen. Dieser ist Kampf ist besonnen aber mit aller Konsequenz aufzunehmen.“ (Rechtschreibung und Zeichensetzung wie im Original).

Dass in der BRD nun auf dem islamistischen Terrorismus das eigene Süppchen namens Innere Sicherheit noch um ein paar Grade heißer gekocht (und auch so gegessen) wird, sollte auch linke Gegner des Islamismus weiterhin beschäftigen. Zumal denjenigen, die das Asylrecht abschaffen wollen, der Islamismus bloß als ein weiterer Vorwand dient; zumal in einem Land, das weit stärker als die BRD bedroht ist- Israel-, von einer Einschränkung der Bürgerrechte noch nichts zu hören ist. Und auch der Parteienstreit nicht ruht.

Ingo Way/ bahamas Nr. 36
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Ein Kommentar

  1. Anonymous
    Mo., 3. Dezember 2001
    Antworten

    Von der Grundaussage her guter Artikel. Es gibt aber zwei Dinge, die mich stören.
    Zum einen: Warum kann der Autor an manchen Stellen nicht einfach mal sachlich bleiben? Entweder schreibt er „Pfarrer“ oder, wenn ihm das nicht paßt, „Kirchenleute“. Jürgen Fliege als „Pfaffen“ abzuwerten, das zeugt nicht gerade von Toleranz gegenüber anderen, in deren Weltbild Gott noch eine wichtige Rolle spielt.
    Zum anderen wäre die Legalisierung aller Drogen, wie der Autor es sich vorstellen kann, zum jetzigen Zeitpunkt doch etwas gefährlich. Ich weiß nicht, ob ér es weiß, aber es soll ein paar Substanzen geben, von denen der Mensch nicht zuviel genießen sollte. korny78

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3 Eintracht Frankfurt 10 26 - 16 10 20 UVUWW
4 Bayer 04 Leverkusen 10 21 - 16 5 17 UWUUU
5 SC Freiburg 10 13 - 11 2 17 WWVUU
6 1. FC Union Berlin 10 9 - 8 1 16 WWUVU
7 Borussia Dortmund 10 18 - 18 0 16 VWVWV
8 SV Werder Bremen 10 17 - 21 -4 15 VWUVW
9 Borussia Mönchengladbach 10 15 - 14 1 14 VWUWU
10 1. FSV Mainz 05 10 15 - 13 2 13 WVUUW
11 VfB Stuttgart 10 19 - 19 0 13 UVWUV
12 VfL Wolfsburg 10 19 - 18 1 12 WVUUW
13 FC Augsburg 10 13 - 20 -7 12 WVWUU
14 1. FC Heidenheim 10 13 - 15 -2 10 VVUVV
15 TSG 1899 Hoffenheim 10 13 - 19 -6 9 UWUVU
16 FC St. Pauli 10 7 - 12 -5 8 VVUWV
17 Holstein Kiel 10 12 - 25 -13 5 UVVWV
18 VfL Bochum 1848 10 10 - 30 -20 2 VVVVU