Das ist das Ende
Das ist das Ende. Das Ende vom Grundgesetz Artikel 12: Berufsfreiheit, Verbot der Zwangsarbeit.
Ab morgen können einige Millionen Menschen wieder ganz legal zur Zwangsarbeit gezwungen werden. Als hierbei eingesetzte Zwangsmittel ist eine Verminderung des Beitragssatzes, welcher ohnehin lediglich das Existenzminimum umfasst, bis hin zur vollkommenen Streichung jedlicher Zahlungsleistungen aus der Pflichtversicherung heraus gesetzbrecherischerweise voorgesehen. Bisher durfte jeder Bundesbürger für sich selbst entscheiden, für welche caritative oder sonstwie gemeinnützige Organisation er sich in welcher Form und in welcher Intensivität einen Freiwilligendienst ableisten möchte, und ob er es überhaupt möchte.
Ab morgen wird man dann staatlicherseits mit Repressionsandrohung zur ehrenamtlichen Tätigkeit zwangsverpflichtet. Was für ein Wiederspruch schon im Wortsinne „ehrenamtlich“ vorliegt…
Es darf bezweifelt werden, daß die unfreiwilllig dem Freiwilligenamt bedachten Personen in dem Masse zwangsweise freiwillig (?!?) tätig werden damit einen Dienst an der Gemeinschaft ablleisten. Bisher war es so, dass die Personen, die sich zu einer ehrenamtlichen Tätigkeit gemeldet hatten, dieses freiwillig taten. Und dementsprechend motiviert waren, ihre Arbeit gut zu erledigen. Wenn man nun jedoch Personen zu einer derartigen ehrenamtlichen Massnahme zwangsweise heranzieht, darf bezweifelt werden, dass diese Arbeit dann in einer änlich starken Intensivität betrieben wird und ihre Dienstleistungen als dementsprechend der Gemeinschaft nützlich angesehen werden können. Wir haben also demnächst massenhaft unfreiwillig arbeitende ehrenamtliche Freiwillige, die auf die Bevölkerung losgelassen werden. Die Hausaufgabenhilfe durchführen, die Arbeiten in Kindergärten, Schulen und Kirchen durchführen, für die einstmals echte Freiwillige gesorgt haben.
Artikel 2
[Allgemeine Handlungsfreiheit; Freiheit der Person; Recht auf Leben]
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Artikel 12
[Berufsfreiheit; Verbot der Zwangsarbeit]
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.
…und das Ende vom Jahr. Daher nen Guten Rutsch.
rigor mortis 14:44 am 3. Januar 2005 permalink |
da hats dich diesmal selbst getroffen und dann schoen geplaerrt. die jahre vorher, als bei der sozialhilfe und ueberall beschissen wurde, hast du dein maul nicht aufgekriegt. scheiss salonbolschewiki
Stefan 20:31 am 3. Januar 2005 permalink |
Hm. Angesichts dessen, dass ich in meinem Blog ständig auf soziale Ungerechtigkeiten hinweise, die mich nicht direkt betreffen (Schliessung des Fixstern, Räumung von Bauwagenplätzen, Schliessung des Offenen Kanals Hamburg, den Bettlermärschen und kürzlich die quasi Abschaffung der Volksentscheide), verwundert mich dein Kommentar nun doch etwas, denn von den meisten sozialpolitischen Dingen, die ich hier im Blog anprangere, bin ich nicht selbst betroffen.
Ich bin weder drogenabhängig, noch obdachlos, noch wohne ich in einer Ecke der Stadt, in dem sich sonderlich viele derartige Personen aufhalten, jedenfalls was die direkte Lebensumgebung angeht.
Das du mir nun den Vorwurf zu machen versuchst, ich würde mich erst dann zu Wort melden, wenn ich selbst betroffen sei, ist geradezu grotesk, denn ich schreibe halt regelmäßig über sozialpolitische Themen – und nicht zuletzt ist nicht ganz zufällig der erste Blogeintrag einer, der mich weder persönlich betraf, noch sich in meiner Stadt abgespielt hat – der mich aber trotzdem betroffen und vor allem wütend gemacht hat: http://www.kiezkicker.de/blog/2003/01/06/entry00001/
BTW: http://www.kiezkicker.de/blog/2004/05/05/entry00368/ ist auch noch so ein Beispiel, wo ich über etwas gebloggt habe, was mich nun in keinster Weise betraf – sei eingeladen, selbst mal etwas im blog zu blättern, du wirst sicherlich noch mehr derartige Postings finden können. Nur werde ich für jemanden, der mich stumpf bepöbelt, diese Suche nicht erledigen…
Das man gleichwohl noch am ehesten über die Dinge bloggt, die einem dirtekt und persönlich betreffen, liegt irgendwie in der Natur eines derartigen Personal Blogs – da kann ich nicht nachvollziehen, wo da Dein Vorwurf ansetzen soll.
Ich habe und werde jedenfalls auch weiterhin über Dinge bloggen, an denen ich nicht persönlich betroffen bin – wenn auch nicht so häufig wie an denen, die mich nicht direkt betreffen. Aber darüber dürfen und sollen dann gerne die direkt Betroffenen schreiben – die können das wesentlich besser als ein Dritter, der sich in ihre Situation hineindenken muss.
Wie gesagt, von Deinem Vorwurf fühle ich mich nicht angegriffen, sondern vielmehr verwundert, weil ich der Meinung bin, dass du damit bei mir irgendwie an die falschen Addressaten geraten bist – zumindest halte ich mich persönlich für einen sozial eingestellten Menschen, der auch über den eigenen Tellerrand hinausblickt.