Muster- Antragsunterlagen Arbeitslosenhilfe II datenschutzrechtlich eigenwillig
Gerade kam eine entsprechende Pressemitteilung dazu heraus, in der auch der Musterantrag entsprechend verlinkt wurde. Schon der Hammer, was da teilweise abgefragt wird.
Die dort abgefragten Informationen nehmen teilweise bereits sarkastische Züge an:
Falls Sie kein Girokonto haben und auch keines eröffnen können, weisen Sie dies bitte durch eine Bescheinigung einer Bank oder Sparkasse nach
Wie soll ein entsprechender Nachweis denn aussehen?! Etwa „Herr xyz, hiermit weisen wir Ihnen nach, dass wir aus der Selbstverpflichtung, jedem Bundesbürger ein Guthabenkonto zu ermöglichen, bei Ihnen ausgetreten sind und uns dementsprechend angreifbar gemacht haben“ oder wie jetzt?!
Auch nett: Man soll die Kontoverbindung seines Vermieters angeben. Mal ganz davon abgesehen, dass ich die überhaupt nicht kenne, finde ich das datenschutzrechtlich schon wieder richtig pervers, denn dem Vermieter (und der Arbeitsagentur ohnehin nicht) geht es erstmal überhaupt nichts an, wie ich an dem seine Miete herankomme. Oder musste schonmal irgendjemand mit Job beim Arbeitgeber die Kontonummer vom Vermieter angeben?
Aber als Arbeitslosenhilfeempfänger besteht ja die potentielle Gefahr, dass man ein bodenloser Säufer ist und das Wohngeld dann in Allohol angelecht wird, wha? Die Defaultabfrage der Vermiterdaten ist echt schon der Hammer – ich will Arbeitslosenhilfe erhalten, das geht dem Vermieter doch rein gar nichts an.
„Lustig“ auch die Frage „Wurde Vermögen im In- oder Ausland verschenkt oder gespendet oder auf eine andere Person übertragen?“
Natürlich wurde das. Also, da wäre zum Beispiel eine Personengruppe vorm Mercadoeingang, die hat von mir einen Euro erhalten. Dann habe ich eine Hinz und Kunzt erworben, da kann ich den Name des Empfängers (denn ich habe den Kaufbetrag aufgerundet gehabt) leider nicht mehr nennen, ich hoffe, damit habe ich mich nun nicht strafbar gemacht. Mal schauen, vielleicht wird mir die Differenz ja nun abgezogen.
„Vermögen“ ist ohnehin sehr relativ, für einige mag der gespendete Euro ein Witz sein, andere kaufen sich davon dann wiederum ne Packung Brot und haben wieder einige Tage was zu essen…
Ich glaube, ich werde das Amt dann, wenn ich endlich den eigentlichen Antrag erhalten habe, mal ein bischen mit entsprechenden Spendenabgängen flooden, um die völlige Witz-/ Sinnlosigkeit der entsprechenden Fragen darzulegen.
Und inwiefern es meinem Vermieter was angeht, ob und wieviel Arbeitslosenhilfe ich erhalte, werde ich auch nochmal vom Datenschutzbeauftragten abklären lassen.
Einige Tage später liegt dann auch dessen Antwort vor:
Ihre Anfrage kann ich wie folgt beantworten: Nach § 22 Abs. 4 SGB II „sollen die Kosten für Unterkunft und Heizung ….an den Vermieter ..gezahlt werden, wenn die zweckentsprechende Verwendung durch den Hilfebedürftigen nicht sichergestellt ist.“
D.h., dass die Leistung grundsätzlich an Sie zu zahlen ist. Nur in Ausnahmefällen kann die Leistung an den Vermieter überwiesen werden. Hierfür muss aber die Gefahr drohen, dass das Geld nicht – wie vorgesehen – für die Mietzahlung eingesetzt, sondern zweckentfremdet wird. Ich halte daher die Erhebung der Bankverbindung des Vermieters im Normalfall für nicht erforderlich. Sollten zu einem späteren Zeitpunkt Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Zweckentfremdung der Leistung droht, kann sich die BA die Bankverbindung des Vermieters immer noch beschaffen bzw. mitteilen lassen.
Insofern ist es dann zumindest „eigenwillig“, dass dieses Feld defaultmäßig erstmal auf dem Antrag vorhanden ist und somit der Eindruck erweckt wird, das sei die übliche Herangehensweise.
Und für meinen Vermieter mache ich wohl noch eine Ausbildung als Fachkraft für Lebensmitteltechnik bei Nestle – nun gut, das ist nun über 10 Jahre her, und zwischenzeitlich war ich in zwei völlig anderen Branchen tätig. Stören tut mich also vornehmlich nicht der Umstand, dass gefragt wird, sondern von wem was gefragt wird. Das ich beim beantragen von Wohngeld meinen Vermieter angeben und den Mietvertrag vorzuzeigen habe, ist logisch. Weniger logisch war jedoch auch dort die Angabe des Vermieterkontos – ein entsprechendes Feld besitzt der Wohngeld-/ Mietzuschussantrag gar nicht.
Das ich nun beim neubeantragen meiner bisherigen Arbeitslosenhilfe (Sozialhilfe bekam ich nicht, die mussten diese Vermieterangaben wohl schon immer weitergeben?) plötzlich danach gefragt werde, in welchen Wohnverhältnissen ich bei wem lebe, und wie dessen Kontoverbindung lautet, mutet dann schon recht eigenartig an.
Das einem so unverblümt mitgeteilt wird, man sei nun plötzlich nicht mehr in der Lage selbst seine Miete zu bezahlen (vermutlich ist dem Vermieter in den letzten 6 Jahren, wo ich bei ihm wohne, bloss noch nicht aufgefallen, dass ich nicht mehr zahle, sonst würde er mich ja längst rausschmeissen), ist dann doch schon relativ entwürdigend – da lass ich doch eher direkt die Hosen runter (nachdem sie ja eh schon fast von selbst auseinanderfallen).
Der Bericht von der Tagesschauseite sowie ein Artikel in der Süddeutschen sind dann auch entsprechend bezeichnend.
Stefan 12:00 am 10. Juli 2004 permalink |
Auf tacheles-sozialhilfe.de wird das ganze dann auch nochmal äusserst nett behandelt. 🙂