Schneebälle schlimmer als die Waffen-SS?
Hamburger Erklärung für Versammlungsfreiheit verurteilt das vorzeitige Auflösen der Antifaschistischen Demonstration in Barmbek / Juristisch unnötig: Der Senat gibt den Rechten Raum für ihre menschenverachtenden Parolen.
Der Protest gegen den Neonaziaufmarsch in Barmbek endete, bevor die 4.500 Menschen, die sich gegen diese Zumutung zivilgesellschaftlich wehren wollten, den Ort ihrer Abschlusskundegebung erreichten. Mit Wasserwerfern, Pfefferspray, das aus nächster Nähe Demonstrierenden ins Gesicht gesprüht wurde und mit Schlagstockeinsatz hinderte die Hamburger Polizei die Teilnehmer des antifaschistischen Protestmarsches daran, sich am Osterbek-Kanal in Hörweite des braunen Umzugs zu versammeln.
Der Auslöser für diese Eskalation war nach unseren Beobachtungen banal: Schon während des Zuges der Protestierenden von der U-Bahn-Station Barmbek hin zur Weidestraße wurden Polizeibeamte mit Schneebällen beworfen. Die Einsatzleitung hatte schon im Vorfeld angekündigt, bereits bei der kleinsten Verfehlung von Demonstrationsteilnehmern einzugreifen.
Es war wohl ein Schneeball zuviel. Als der Protestzug im Begriff war, aus der Weidestraße auf den Kundgebungsplatz vorzugehen, verhinderte der massive Einsatz von Wasserwerfen das. Die Kundgebung wurde aufgelöst, bevor sie begonnen hatte. Erst dann flogen auch Steine und die Gewalt eskalierte. 96 Ingewahrsamnahmen und zwei Verletzte meldet bislang der Ermittlungsausschuss. Die Kundegebung der Neonazis ging dagegen ohne nennenswerte Zwischenfälle zu Ende.
Für uns stellen sich nach diesem Nachmittag einige Fragen: Woher kommt der Eifer des Senats, es den Neonazis so leicht zu machen, durch Hamburg zu marschieren, wo Innenbehörde andererseits bisher so oft eine perfide Kreativität an den Tag legte, um andere Demonstrationszüge zu behindern?
Und wie kommt es, dass Menschen, die das tun, was zivilgesellschaftlich verantwortliches Handeln gegen Rechts erfordert und was Politiker in ihren Sonntagsreden vom Aufstand der Anständigen predigen, einmal mehr teuer dafür bezahlen müssen?
Die Antwort ist für uns deutlich: Der Hamburger Senat nutzt das Verwaltungs- und Versammlungsrecht als Spielball politischer Interessen und tut damit der Demokratie einen schlechten Dienst.
Zwar sind Verwaltungs- und das Versammlungsrecht eigentlich nicht dazu da, dass der Hamburger Senat mit ihnen Politik macht. Doch genau das ist an diesem Nachmittag in zweierlei Hinsicht geschehen:
Zum einen gilt das mit Blick auf den rechten Aufmarsch. Im vorauseilenden Gehorsam verzichtete die Innenbehörde auf ein Verbot und signalisierte grünes Licht für den braunen Marsch. Dass man derartige Kundegebungen nicht verbieten kann, ist keineswegs so eindeutig, wie es vom Hause Nockemann propagiert wird. So weißt Dr. Michael Bertrams, immerhin Präsident des Verfassungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, darauf hin, dass es sich bei den Anschauungen von Neonazis um solche handelt, denen das Grundgesetz eine entschiedene Absage erteilt hat.
Von zentraler Bedeutung bei der Rechtsprechung des OVG ist dabei der die gesamte Rechtsordnung prägende Aspekt der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG). Bei dem Gedankengut von Neonazis geht es vor diesem Hintergrund nicht um irgendeine politisch missliebige Meinung, die das Grundrecht der Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) genießt, sondern um Anschauungen wie Rassismus, Antisemitismus und Ausländerfeindlichkeit, denen das Grundgesetz mit seinem historischen Gedächtnis eine klare Absage erteilt hat. Eine derartige Demonstration könnte im Voraus als Verstoß(./.) gegen die öffentliche Ordnung gemäß § 15 Abs. 1 des Versammlungsgesetzes (VersG) verboten werden. Hier ist das OVG massiv anderer Auffassung als das Bundesverfassungsgericht.
Einen für die Politik einhundert Prozent risikolosen Weg, Nazidemonstrationen verwaltungsrechtlich zu behindern, gibt es zwar nicht. Doch das politische Signal, das der Hamburger Senat und vor allem der Innensenator ausgesandt hat, indem er nicht einmal versuchte, mit Hilfe des Verwaltungsrechts die Kreise der Neonazis einzuschränken, ist beschämend. Mutlos nimmt man hin, dass der rechte Rand marschiert und stellt auch noch 2000 Polizisten ab, um ihn zu schützen, statt sich auf allen Ebenen zu wehren.
Vergeblich sucht man in diesem Zusammenhang nach der perfiden Kreativität, die Hamburger Behörden an den Tag legen, wenn andere demonstrieren wollen: Bambule-Unterstützern, Gewerkschaften und Studierendenvertretern wird von den Behördenvertretern regelmäßig mit dem Hinweis auf die selbst verfassten, in der Regel maßlos überzogenen Gefahrenprognosen beschieden, dass sie eine Gefahr für die öffentliche Ordnung sind.
Das Ergebnis sind oft schikanöse Auflagen und willkürliche Verbote von Demonstrationsrouten, vor allem wenn in der Innenstadt demonstriert werden soll. Das Recht auf Einkauf wird da schon mal als höherwertig eingeschätzt als das Recht auf Meinungsfreiheit.
Anders stellt sich der Fall natürlich da, wenn Neonazis in die Innenstadt wollen: Dann wird sie weiträumig abgesperrt und Menschen, die einkaufen wollen, werden des Platzes verwiesen, damit ein Christian Worch zusammen mit seinen Kameraden eine Kundgebung vor der Zentrale des Springer-Verlages abhalten kann, wie es am 20. August 2001 der Fall war.
Und wenn militante Neonazis mit Reichskriegsflagge und der Parole „Ruhm und Ehre der Waffen SS“ durch den Hamburgs Osten ziehen, lässt sie manchmal sogar der Polizeipräsident gewähren . wie 10. Juli 1999 beim Aufmarsch der „Freien Nationalisten“ in Bergedorf-Lohbrügge, bei dem der damalige Polizeichef Justus Woydt tatenlos daneben stand.
Heute sah es in Barmbek nicht anders aus: Christian Worch und seine Kameraden schirmt man ab und hofiert man. Wer dagegen protestiert, muss dagegen riskieren, verprügelt, verletzt und durchnässt zu werden. Denn in diesem politischen Klima genügt ein Schnellball, um im Sinne einer polizeilichen Gefahrenprognose aus solchen Prognosen eine sich selbst erfüllende Prophezeiung werden zu lassen.
Die Hamburger Erklärung für Versammlungsfreiheit ist eine Initiative verschiedener Organisationen, Verbänden und Privatpersonen, die sich zum Ziel gesetzt hat, die zunehmenden Einschränkungen der Versammlungsfreiheit in Hamburg öffentlich anzuprangern. Es gilt, dem Abbau demokratischer Grundrechte Einhalt zu gebieten!
Eine Liste der Unterstützer der Hamburger Erklärung findet sich unter: http://www.hamburger-erklaerung.de
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