Frankfurter Leichtflugzeugflieger soll in die Psychatrie
Hm, verstehe ich nicht. Der Typ, der vor einem halben Jahr über den Dächern von Frankfurt kreiste, soll jetzt also auf unbestimmte Zeit in die Psychatrie eingewiesen werden, weil er angeblich auch zukünftig eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen soll.
Autobahnraser oder -dränglern, die ebenso eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen, wird lediglich für 3 Monate (bald ja vielleicht für 6 Monate) der Führerschein abgenommen. Warum das? Der eine droht mit etwas, und lässt sich dann wiederstandslos festnehmen, die anderen führen es durch und kommen weitestgehend ungeschoren davon (bzw. mit einer geringen Geldstrafe und vielleicht ein paar Monaten Fahrverbot)
Weil ja jeder mal drängelt und zu schnell fährt, aber die wenigsten mit einem Flugzeug umherfliegen können?
Wieso soll jemand, der mit etwas droht, womöglich lebenslang weggeschlossen werden, jemand, der eine Tat begeht, darf diese aber nach einigen Monaten dann gleich wieder begehen? Manchmal verstehe ich das deutsche Rechtssystem einfach nicht.
thorte 10:22 am 25. Juli 2003 permalink |
Ich verstehe das auch nicht. Den Matze Rust haben sie damals auch weggesperrt. Und das nur, weil er auf dem Roten Platz mit seinem Flieger falschgeparkt hat 😉