AG 3: Vermarktung, Sponsoring, Richtlinien für Sponsoring, Merchandising nebst Trikotgestaltung
Vermarktungsleitlinie 2
Der FC St. Pauli ist ein Lebensgefühl und damit auch Sinnbild des authentischen Fußballs. Dies ermöglicht dem Verein eine Vermarktung nahezu unabhängig von etwaigem sportlichem Erfolg. Allerdings sind drei vier Grundlagen elementar für diese Markenpositionierung, welche eben auch insbesondere bei der Kommerzialisierung zu berücksichtigen sind:
- Die Fans
Die Fankultur ist das höchste Gut des Vereins und deshalb sind die Fans bei einer etwaigen Interessenabwägung im Rahmen der Vermarktungsaktivitäten auch stets umfassend zu berücksichtigen. - Die Verantwortung
Der FC St. Pauli übernimmt gesellschaftliche Verantwortung und eine solche somit auch für die gesellschaftliche Entwicklung des Fußballs. - Das Wesentliche
Das Wesentliche beim Fußball ist das Spiel der Mannschaften, deshalb soll dieses auch im Vordergrund stehen. - Der Verein
Zu berücksichtigen sind die zentralen Identifikationsmerkmale des Vereins. Insbesondere Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind bindend.
Aus diesen zentralen Grundlagen ergeben sich folgende Leitlinien für das operative Vermarktungsgeschäft:
- Zentrale endkundenspezifische Angebote sind im Vorfeld mit Verein, Vermarktung und Fanmultiplikatoren zu diskutieren
- Vermarktungsrelevante Beschlüsse der Jahreshauptversammlung des Vereins sind bei der Vermarktung stets zu berücksichtigen
- Sponsoren und Wirtschaftspartner sind
nichtin Einklang mit der gesellschaftlichen Verantwortung des Vereins zu bringen. Dabei sollen folgende Bereiche möglichst ausgeschlossen werden:- Unternehmen der Rüstungs- und Atomkraftindustrie,
- Spirituosenanbieter,
- politische Institutionen,
- Pornographie- bzw. auch Erotikangebote oder
- strukturvertriebsorientierte Finanzdienstleistungen.
- Diese möglichen Partner können nur mit vorheriger Zustimmung vom Verein akquiriert werden.
- Anbieter von Waren und Dienstleistungen aus dem
rechtenrechtsextremen Spektrum sind generell untersagt. - Diskriminierende Botschaften sind nicht zu tolerieren.
- Das Tragen und oder die Bewerbung von Bekleidungs- und sonstigen Marken, die klar dem politisch
rechtenrechtsextremen Spektrum zuzuordnen sind, ist untersagt. - Der Umfang werblicher Aktivitäten soll sich stets- sowohl vom generellen Umfang, als auch vom Inhalt- in einem vernünftigen Verhältnis zum eigentlichen Unterhaltungsangebot, dem Spiel, befinden und sich zudem auf klassische Werbemittel des Fußballs fokussieren.
Einflüsse, wie z.B. Cheerleader, Maskottchen, unverhältnismäßige Samplingaktionen und umfassende Presentings oder kommerzielle Choreographien sind nicht zulässig. - Zentrale Identifikationszeichen für den Verein und die Fans, sowie ihre Unveränderlichkeit, sind von der Vermarktung zu respektieren.
Dazu zählen der Vereinsname, das Vereinswappen, sowie die ausschließlichen Trikotfarben weiß, braun, rot und schwarz.
Roger Hasenbein, Marcus Schulz
Moderatoren AG 3
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